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Bruttolohn und Meldebescheinigung zur Sozialversicherung UNTERSCHIEDLICH

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    Bruttolohn und Meldebescheinigung zur Sozialversicherung UNTERSCHIEDLICH

    Hallo ich habe etwas Schwierigkeiten bei meiner Steuererklärung für 2023, und zwar ist mir durch Zufall aufgefallen, dass mein Brutto Arbeitslohn welcher mir mein Arbeitgeber mit der Jährlichern Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt unterschiedlich zur Meldebescheinigung zur Sozialversicherung IST!

    Der Betrag in der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist höher als mein Brutto Arbeitslohn, wie kann denn das sein? (differenz knappe 1600,-)

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    #2
    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Dein Arbeitgeber bzw. dessen Lohnbüro kann dir die Diskrepanz sicher erklären. Für die Steuererklärung ist die Meldebescheinigung

    zur Sozialversicherung nur für die Anlage AV (Riestervertrag) relevant, wobei dort aber nach dem Vorjahr gefragt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hey Charlie, danke für deine schnelle Antwort.

      Ja das werde ich auf alle Fälle mit meinen Arbeitgeber abklären, wobei ich schon gerne vorher etwas "Hintergrumdwissen" hätte, denn bei uns wird man da gleich abgestempelt sofern man nicht den gleichen Wissensstand des Gegenüber im Lohnbüro hat.

      Aber normalerweise müssten die Beträge gleich sein oder?




      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      ....
      Für die Steuererklärung ist die Meldebescheinigung

      zur Sozialversicherung nur für die Anlage AV (Riestervertrag) relevant, wobei dort aber nach dem Vorjahr gefragt wird.
      Ja das ist mir bekannt.

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        #4
        Ich hab kurz die anderen Jahre verglichen. Dort sind die Summen, der Lohnbescheinigungs brutto mit der Meldebescheinigung der Sozialversicherung ebenfalls nicht gleich

        Kommentar


          #5
          Normalerweise sind steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers auch sozialversicherungsfrei, aber es gibt Ausnahmen. Dadurch kann es tatsächlich zu einem höheren SV-Brutto als dem Steuer-Brutto kommen.

          Beispiel Verpflegungsmehraufwendungen: Auch wenn die gewährten Mehraufwendungen nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sind, ist für die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung weiter erforderlich, dass diese zusätzlich zum Arbeitsentgelt hinzutreten, so dass allein die Steuerfreiheit von Einnahmen nicht zur Sozialversicherungsfreiheit führt (Quelle: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/spesen-als-teil-des-arbeitslohns-sozialversicherungspflichtig/ )

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