Guten Tag,
hoffentlich könnt ihr mich aufklären.
Ich bin momentan dabei meine Umsatzsteuervoranmeldung auszufüllen. Umsätze welche in Deutschland waren sind natürlich kein Problem.
Wo ich mir aber nun etwas unsicher bin, ob ich Umsätze und Steuern von Verkäufen ins EU-Ausland richtig eingetragen bzw. gegeben falls etwas vergessen habe.
Artikel mit Mwst. gekauft in DE. Jetzt verkauft nach Niederlande. Natürlich B2B und Reverse Charge Verfahren angewendet. Ergo Rechnung ohne Mwst ausgestellt.
1. Der Netto Umsatz (da keine Mwst) eingetragen in Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug Zeile 18 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
2.Die Mwst vom Kauf aus DE hier eingetragen Abziehbare Vorsteuerbeträge Zeile 40 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG
Sollte bisher ja richtig sein. Nur frag ich mich ob ich etwas in Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) eintragen muss.
Hier würde Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) Sinn machen.
Ebenfalls wird hier nach Bemessungsgrundlage und Steuer gefragt. Für mich klingt es so, als müsse ich die Steuern berechnen, die der Empfänger in seinem Land zu zahlen hat.
Kann mich bitte jemand aufklären?
Zusammenfassende Meldung, richtige RCV-Rechnung ist mir alles klar.
Lediglich ob ich es richtig eingetragen habe.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Oli
hoffentlich könnt ihr mich aufklären.
Ich bin momentan dabei meine Umsatzsteuervoranmeldung auszufüllen. Umsätze welche in Deutschland waren sind natürlich kein Problem.
Wo ich mir aber nun etwas unsicher bin, ob ich Umsätze und Steuern von Verkäufen ins EU-Ausland richtig eingetragen bzw. gegeben falls etwas vergessen habe.
Artikel mit Mwst. gekauft in DE. Jetzt verkauft nach Niederlande. Natürlich B2B und Reverse Charge Verfahren angewendet. Ergo Rechnung ohne Mwst ausgestellt.
1. Der Netto Umsatz (da keine Mwst) eingetragen in Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug Zeile 18 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
2.Die Mwst vom Kauf aus DE hier eingetragen Abziehbare Vorsteuerbeträge Zeile 40 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG
Sollte bisher ja richtig sein. Nur frag ich mich ob ich etwas in Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) eintragen muss.
Hier würde Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) Sinn machen.
Ebenfalls wird hier nach Bemessungsgrundlage und Steuer gefragt. Für mich klingt es so, als müsse ich die Steuern berechnen, die der Empfänger in seinem Land zu zahlen hat.
Kann mich bitte jemand aufklären?
Zusammenfassende Meldung, richtige RCV-Rechnung ist mir alles klar.
Lediglich ob ich es richtig eingetragen habe.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Oli
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