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Muss ich hier was eintragen "Leistungsempfänger als Steuerschuldner"?

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    Muss ich hier was eintragen "Leistungsempfänger als Steuerschuldner"?

    Guten Tag,
    hoffentlich könnt ihr mich aufklären.

    Ich bin momentan dabei meine Umsatzsteuervoranmeldung auszufüllen. Umsätze welche in Deutschland waren sind natürlich kein Problem.

    Wo ich mir aber nun etwas unsicher bin, ob ich Umsätze und Steuern von Verkäufen ins EU-Ausland richtig eingetragen bzw. gegeben falls etwas vergessen habe.

    Artikel mit Mwst. gekauft in DE. Jetzt verkauft nach Niederlande. Natürlich B2B und Reverse Charge Verfahren angewendet. Ergo Rechnung ohne Mwst ausgestellt.

    1. Der Netto Umsatz (da keine Mwst) eingetragen in Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug Zeile 18 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    2.Die Mwst vom Kauf aus DE hier eingetragen Abziehbare Vorsteuerbeträge Zeile 40 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG

    Sollte bisher ja richtig sein. Nur frag ich mich ob ich etwas in Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) eintragen muss.

    Hier würde Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) Sinn machen.
    Ebenfalls wird hier nach Bemessungsgrundlage und Steuer gefragt. Für mich klingt es so, als müsse ich die Steuern berechnen, die der Empfänger in seinem Land zu zahlen hat.

    Kann mich bitte jemand aufklären?

    Zusammenfassende Meldung, richtige RCV-Rechnung ist mir alles klar.
    Lediglich ob ich es richtig eingetragen habe.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Oli
    Zuletzt geändert von Olizo; 09.03.2024, 11:59.

    #2
    Es geht um die Umsatzsteuervoranmeldung.

    Vorsteuern gehören in Zeile 37.

    Im Umsatzsteuergesetz geht es um Leistungen. Davon gibt es zwei verschiedene: Lieferungen, und sonstige Leistungen. Du hast geliefert.

    Kommentar


      #3
      Du bist doch der Leistungserbringer ! Innergemeinschaftliche Lieferungen gehören in die Zeile 18.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Mein Fehler, korrigiere ich gleich nochmal.
        Das die Vorsteuer in 37 reinkommt ist mir klar.
        mir geht's nur um den expliziten Fall.
        Da ich aber nach NL verkauft habe, scheint mir ich muss auch noch etwas in " Leistungsempfänger als Steuerschuldner" eintragen

        Kommentar


          #5
          Charlie24 darum gehts mir. Danke. Also das Feld benötige ich nur wenn ich Waren erhalte und die Steuerlast übernehmen muss. richtig? Also sind die anderen 2 Felder welche ich angegeben habe richtig und ausreichend

          Kommentar


            #6
            Also das Feld benötige ich nur wenn ich Waren erhalte und die Steuerlast übernehmen muss. richtig?
            Wenn du Waren aus der EU beziehst, wäre das ein innergemeinschaftlicher Erwerb.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Olizo Beitrag anzeigen
              darum gehts mir. Danke. Also das Feld benötige ich nur wenn ich Waren erhalte und die Steuerlast übernehmen muss. richtig?
              Nein, das Feld ist für "sonstige Leistungen", die du aus der EU (oder Drittland, dafür gibts noch so ein Feld) einkaufst. Also wenn du an Google was für Werbung oder Cloud bezahlen musst, dann kriegst du von Google Irland ebenfalls eine Rechnung ohne Mwst., und das trägst du dann dort ein.

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                #8
                Vielen Dank! Dann habe ich es jetzt endlich verstanden. Wahnsinn wie schnell hier geholfen wird.

                Liebe Grüße Oli

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