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Entlastungsbetrag alleinerziehend taucht in der Berechnung nicht auf
Entweder falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder die Voraussetzungen liegen nicht vor. Die Zeilen 44-49 in der Anlage Kind müssen alle ausgefüllt werden.
Sehr ausführliche Hinweise gibt es zu diesem Thema hier.
Zuletzt geändert von Telepeter; 09.03.2024, 17:50.
Das BFMJM schreibt dazu: "Alleinerziehende werden bei der Einkommenssteuer besonders beruecksichtigt. Ihnen hilft der Entlastungsbetrag fuer Alleinerziehende. Dabei handelt es sich um einen zusaetzlichen Steuerfreibetrag in Hoehe von 4.260 Euro im Jahr. Ab dem zweiten Kind erhoeht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro weiterem Kind. Der Entlastungsbetrag wird ueber die Lohnsteuerklasse II, der Lohnsteuerklasse fuer Alleinerziehende, automatisch beruecksichtigt. Die Erhoehungsbetraege fuer weitere Kinder koennen Sie auf Antrag vom zustaendigen Finanzamt als Freibetrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag beruecksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung ueber die Einkommenssteuerveranlagung." Den Entlastungsbetrag fuer Alleinerziehende koennen Sie in der Anlage „Kind“ zur Einkommensteuererklaerung in den Zeilen 44 bis 50 geltend machen.
Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
Ich habe gerade mal eine Proberechnung fuer 2023 eingegeben und wenn man bei der Anlage Kind mindestens die Seiten 1,2 und 8 korrekt ausfuellt, dann wird auch der Entlastungsbetrag in der Berechnung angezeigt.
Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
Wurden die Angaben zum anderen Elternteil richtig unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person erfasst ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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