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Welche Anlagen/Formulare für selbständige Einnahmen aus Kanada?

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    Welche Anlagen/Formulare für selbständige Einnahmen aus Kanada?

    Hallo zusammen,

    könnt ihr mir dabei helfen, die richtigen Anlagen und Formulare zu wählen?

    Ich bin grundsätzlich in Deutschland gemeldet und angestellt und mache meine Steuererklärung schon lange mit Elster. D.h. bzgl. Anlage N, Vorsorge usw. ist erstmal alles klar.

    Letztes Jahr gab es allerdings eine Ausnahme:
    • Ich war zwei Monate von meinem deutschen AG freigestellt und habe in der Zeit selbständig als Schiffsmusikerin auf einem Schiff in der Antarktis gearbeitet.
    • Das Schiff hatte einen kanadischen Betreiber.
    • Ich hatte einen Vertrag als „Contractor“ (nicht als „Employee“), weshalb es sich um selbständige Einkünfte handelt.
    • Die Payrolls für Februar und März und die Zahlungen waren in USD. Die rechne ich nun mit dem vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten jeweiligen Montas-Kurs in EUR um.
    • Steuern wurden vom Schiffs-Betreiber nicht abgezogen, weil man mir gesagt hat, dass das bei Verträgen mit einem Contractor in Kanada nicht gemacht wird und ich nur in Deutschland versteuere. So verstehe ich auch Artikel 14 vom DBA: "Einkünfte, die eine natürliche Person, die in einem Vertragsstaat ansässig ist, aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden [...]"

    Nun zu den Elster-Anlagen/Formularen:
    • Da es Einkünfte aus dem Ausland sind, dachte ich zunächst an Anlage AUS, aber ich lese im Internet oft etwas wie „Es sind nur solche Erträge in die Anlage AUS […] einzutragen, die im Ausland besteuert wurden. Länder, in denen keine ausländische Steuer einbehalten wurde, sind deshalb nicht aufzuführen.“ --> Meine Einnahmen wurden im Ausland nicht versteuert, d.h. ich muss Anlage AUS nicht ausfüllen, richtig?
    • Trage ich die Einnahmen also in Anlage S und ein EÜR-Formular ein? Dann sieht man nur nicht, dass das Geld aus dem Ausland kam (wenn das überhaupt wichtig ist). Ist das richtig?

    Danke im Voraus!
    Melanie
    Zuletzt geändert von malinimel; 11.03.2024, 16:16.

    #2
    Trage ich die Einnahmen also in Anlage S und ein EÜR-Formular ein?
    Meiner Meinung nach ja. Im DBA habe ich aber jetzt nicht nachgesehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das ist ein klassischer Fall für einen Steuerberater oder Selbststudium um zunächst zu klären ob die Einkünfte überhaupt in Deutschland steuerpflichtig sind.
      Und weiter wäre im Falle eines besteuerungsrechtes von Kanada zu klären, ob in D die Freistellungs oder Anrechnungsmethode greift.

      Lesetipp:
      DBA Kanada 2001 -Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung und zur Amtshilfe in Steuersachen

      Nach meiner Einschätzung hier insbesondere die Artikel 17 und 23
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Danke euch, Charlie24 und Beamtenschweiß!

        Beamtenschweiß, das DBA Kanada hatte ich bereits gelesen und mit Artikel 14 geschlussfolgert, dass ich nicht in Kanada, sondern in Deutschland Steuern zahlen muss:

        Art. 14 Selbständige Arbeit.

        (1) Einkünfte, die eine natürliche Person, die in einem Vertragsstaat ansässig ist, aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden [...]
        (2) Der Ausdruck „freier Beruf“ umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte [...] künstlerische [...] Tätigkeit.

        Ich war ja nicht als Musikerin fest angestellt, sondern selbständig. Auch mein kanadischer AG sagte mir das so. Und ich war ja nicht mal in Kanada.
        Deshalb dachte ich, für so eine einmalige Sache, könnte ich es ohne Steuerberater schaffen. Die nehmen hier schon gar keine neuen Mandanten mehr an... :/

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          #5
          Wenn du EÜR und S ausfüllst, hast du deine deutsche Steuerpflicht (Wohnsitz-Welteinkommen) erfüllt.Ob irgendwann noch Kanada kommt, ist fraglich. Wenn du ganz sicher sein willst, wirst du es vorher klären müssen.Für Deutschland machst du jedenfalls nichts falsch.

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            #6
            Ob irgendwann noch Kanada kommt, ist fraglich
            Das Risiko ist gering, das ist jedenfalls meine persönliche Meinung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke euch!

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