Umzugspauschale für Selbständige

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  • Natanata75
    Neuer Benutzer
    • 11.03.2024
    • 1

    #1

    Umzugspauschale für Selbständige

    Hallo ich hätte zwei unterschiedliche Fragen und bin für Ihre Unterstützung dankbar!

    1. Ich bin aus beruflichen Gründen, als selbständige Physiotherapeutin mit meiner Praxis von Hannover nach Berlin gezogen und würde gern in EÜR die Umzugspauschale angeben wollen und leider finde ich die Stelle nicht.
    2. Was kann passieren, wenn man die Steuererklärung später abgibt?

    Bin für die Unterstützung dankbar!
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3029

    #2
    1) Berufliche Veranlassung für den Umzug bei einer Selbständigkeit? Könnte schwer werden mit der Begründung - ist aber Steueerrecht und daher hier kein Thema

    2) Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung, Schätzung, Verspätungszuschlag
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    • HundKatzeMaus
      Erfahrener Benutzer
      • 31.08.2022
      • 1355

      #3
      Dass du hier eine Umzugspauschale ansetzen darfst, moechte ich stark bezweifeln. Betriebsausgaben sind meines Wissens immer nachweislich zu belegen und nicht pauschal anzusetzen.

      Siehe auch im Link: https://www.betriebsausgabe.de/magaz...beachten-3968/
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Umzugskosten können bei Selbständigen oder Gewerbetreibenden ebenfalls beruflich bedingt sein, nicht nur bei Arbeitnehmern. Beispiel: Ein Arzt bekommt an einem von seinem Wohnort entfernten Ort einen Kassensitz und zieht deswegen dort hin. Grundsätzlich können Kosten in Höhe der Beträge geltend gemacht werden, die ein Bundesbeamter im Falle eines dienstlich veranlassten Umzugs nach dem Bundesumzugsgesetz bekommt. Ob die Pauschale für "sonstige Umzugskosten" bei Selbständigen ohne Nachweis tatsächlicher Kosten angesetzt werden kann habe ich nicht geprüft. Vermutlich durch den Bezug auf § 10 BUKG ja. Näheres hier.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 11.03.2024, 16:14.

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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4281

          #5
          Analog zum Arzt, der einen Kassensitz erwirbt, kenne ich den Fall von "freien" Schornsteinfegern, die sich um einen Kehrbezirk beworben haben und diesen auch bekommen. Da kann der neue Bezirk auch mal 100km weg liegen.

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          • HundKatzeMaus
            Erfahrener Benutzer
            • 31.08.2022
            • 1355

            #6
            Wir koennen hier nur spekulieren, warum die Fragestellerin mit ihrer Praxis umgezogen ist. Das bleibt ihr Geheimnis, denn sie hat nur geschrieben, dass das aus "beruflichen Gruenden" erfolgte. Ich tue mich schwer, hier berufliche Gruende zu erkennen, aber das muss sie zur Not mit dem zustaendigen Finanzamt klaeren.
            Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 12.03.2024, 14:41.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4281

              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
              Das bleibt ihr Geheimnis,
              Es bleibt nicht ihr Geheimnis, es geht dich (wie mich und andere hier) nur schlicht einen feuchten Kehricht an.

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              • Beamtenschweiß
                Erfahrener Benutzer
                • 10.04.2014
                • 3029

                #8
                Könnt ihr euch vielleicht wieder einkriegen?

                Ob der TE die Umzugskostenpauschale zusteht oder nicht ist eine Frage des Steuerrechts und muss von ihrem FA entschieden werden.
                Zu der Frage wo in der EÜR es einzutragen wäre hat keiner geantwortet (ich auch nicht) und ihre zweite Frage wurde denke ich bereits umfassend in meinem ersten Beitrag beantwortet :-)

                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45997

                  #9
                  Zu der Frage wo in der EÜR es einzutragen wäre hat keiner geantwortet
                  Ich würde die Umzugsaufwendungen unter Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben erfassen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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