Anlage V sonstige Werbungskosten

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  • Mondstein100
    Neuer Benutzer
    • 11.03.2024
    • 1

    #1

    Anlage V sonstige Werbungskosten

    Nicht gewerbliche Pachtzinseinnahmen von landwirtschaftliche Flächen trage ich in der Anlage V sonst. ein. Wo trage ich die dazu relevanten Werbungskosten ein?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Wo trage ich die dazu relevanten Werbungskosten ein?
    Die musst du extern abziehen, es wird nach den Einkünften gefragt, nicht nach den Einnahmen. Das war aber schon immer so !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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