Nicht gewerbliche Pachtzinseinnahmen von landwirtschaftliche Flächen trage ich in der Anlage V sonst. ein. Wo trage ich die dazu relevanten Werbungskosten ein?
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V sonstige Werbungskosten
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Die musst du extern abziehen, es wird nach den Einkünften gefragt, nicht nach den Einnahmen. Das war aber schon immer so !Wo trage ich die dazu relevanten Werbungskosten ein?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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