Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man für eine neue vermögensverwaltende (e)GbR (nicht gewerblich) den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen muss? Oder genügt es, dass man bei der ersten gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung eine Steuernummer beantragt?
Viele Grüße
tsie
kann mir jemand sagen, ob man für eine neue vermögensverwaltende (e)GbR (nicht gewerblich) den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen muss? Oder genügt es, dass man bei der ersten gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung eine Steuernummer beantragt?
Viele Grüße
tsie
Kommentar