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    Falsche elektronische Meldung

    Hallo,

    in meinen MeinElster-Bescheinigung findet sich eine Meldung einer Bank, bei der ich nicht Kunde bin.

    Gemeldet sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, bzw. konkret ein in Anspruch genommener Freistellungsauftrag.

    Die Meldung ist Unfug, jedoch stimmen meine persönlichen Daten, u.a. auch die Steuer-ID.

    Was kann bzw. sollte ich tun?

    Gruß Kinnmuskelspanner

    #2
    Ich würde Kontakt zu der Bank aufnehmen. Persönlich habe ich zwar noch nie gehört, dass fehlerhafte Bescheinigungen zu freigestellten

    Kapitalerträgen übermittelt wurden, aber möglich ist alles. Vielleicht ein Zuordnungsfehler im Rechenzentrum ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ist das ein Deutsche Bank-Postbank Problem? Da wurden meiner Frau Zinsen der Deutschen Bank zugerechnet, die ich als Postbankkunde erhalten habe.

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        #4
        Hallo Kinnmuskelspanner!

        Den für "EDV und Elster" zuständigen Finanzbeamten anrufen und mitteilen, dass diese Bescheinigung sie nicht betrifft.

        Der kann dann die Ursache klären:

        entweder
        - die IdNr. wurde doppelt vergeben - gab es zumindest früher mal, zwar sehr selten, aber ist vorgekommen -
        oder
        - die Bank des anderen Steuerpflichtigen hat sich bei Eingabe der IdNr vertippt - kann aber auch nur die außerordentliche Ausnahme sein, weil auch die Bankersoftware eine falsche IdNr-Eingabe i.d.R. bemerkt und nicht akzeptiert

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          #5
          Kinnmuskelspanner
          Stammt die übermittelte Bescheinigung ggf. vom Mutterkonzern deiner Bank? das ist mir nämlich schon öfters untergekommen, dass die Bescheinigung nicht auf den Namen "meiner" Bank übermittelt wurde sondern mit Namen des ausländischen Mutterkonzerns.

          Uwe64
          Das Finanzamt kann da gar nix klären, wenn der Fehler bei der Bank sitzt.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Beamtenschweiß

            Ihre Anmerkung an mich gerichtet lautet:

            Das Finanzamt kann da gar nix klären, wenn der Fehler bei der Bank sitzt.
            Uwe64

            was ich geschrieben habe:

            oder
            - die Bank des anderen Steuerpflichtigen hat sich bei Eingabe der IdNr vertippt - kann aber auch nur die außerordentliche Ausnahme sein, weil auch die Bankersoftware eine falsche IdNr-Eingabe i.d.R. bemerkt und nicht akzeptiert
            Ist doch dasselbe, oder etwa nicht?

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              #7
              Hallo Kinnmuskelspanner !

              Vielleicht ist es ein "vergessener Spargroschen", den Ihre Elter oder Großeltern mal vor vielen Jahren, als Sie noch minderjährig waren, auf Ihren Namen für Sie angelegt haben ... !?

              Wäre ja ein nettes Ostergeschenk ... !?

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                #8
                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                Kinnmuskelspanner
                Stammt die übermittelte Bescheinigung ggf. vom Mutterkonzern deiner Bank?
                Die ursprüngliche Bank A hat den relevanten Geschäftsbereich an die Bank B verkauft.

                So wurde ich als Kunde von Bank A Kunde von Bank B, die schliesslich auch die Meldung gemacht hat.

                Da es auf dem Depot seit 30 Jahren keine externen Umsätze mehr gibt, hatte ich es nicht mehr auf dem Schirm.

                Keine Ahnung, ob ich irgendwann ein Raider-heisst-jetzt-Twix-Schreiben bekommen habe.

                Sachverhalt ist geklärt.

                Danke an alle!





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