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Einwilligung zur elektr. Bekanntgabe - Ausland - Vorgehen ohne Steuernummer

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    Einwilligung zur elektr. Bekanntgabe - Ausland - Vorgehen ohne Steuernummer

    Elster Zertifikat und Persönliche ID# sind vorhanden. Mit Elster wurden die Formulare für den Grundsteuerwert pflichtgemäss via Elster mit Empfangsbestätigung hochgeladen. Das zuständige FA fordert wegen Auslandwohnsitz Benennung eines Empfangsbevollmächtigten in D. Ich wünsche die elektronische Zustellung der Grundsteuerbescheide via Elster. Der Antrag auf Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erfordert Eingabe einer Steuernummer, welche ich nicht habe, da ich in D nicht EK pflichtig bin. Das FA RIA (Rentenempfänger im Ausland) vergab keine Steuernummer. Wie kann die elektronische Zustellung bewirkt werden?

    #2
    Die elektronische Bekanntgabe von Bescheiden dürfte für die Feststellungsbescheide der Grundsteuer noch nicht möglich sein. Für die Einkommensteuer hingegen schon, weswegen man für eine Einkommensteuernummer auch in die elektronische Bekanntgabe einwilligen kann, aber das gilt dann halt nur dafür.

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      #3
      Besten Dank für die schnelle zuverlässige Auskunft. Habe zwischenzeitlich hierzu auch eine offizielle Information gefunden: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/...zwj-ru-zwj-fe/
      • Werden Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide elektronisch zur Verfügung gestellt?


        Die Grundsteuermessbescheide auf den 1. Januar 2025 werden an die Kommunen nur noch als elektronischer Datensatz übermittelt. Die Papierausfertigungen entfallen. Im Altverfahren erfolgt keine Veränderung.

        Die Bekanntgabe von Grundsteuerwertbescheiden und Grundsteuermessbescheiden an die Beraterschaft (bei angezeigter Vollmacht auf dem Erklärungsformular) oder direkt an die Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgt, wie bisher, in Papierform. Eine elektronische Bekanntgabe über ELSTER oder Fremdsoftware ist nicht vorgesehen.

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