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ESt 2023 - macht es Sinn, vor Ende März zu beginnen?

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    ESt 2023 - macht es Sinn, vor Ende März zu beginnen?

    An alle "Frontrunner" und Betatester der ESt 2023:

    1. Die Absendung der Daten ans Finanzamt hat mir die Sparkasse mit Datum Ende Februar bestätigt, Anfang März wurde der fehlerlose Dateneingang vom Finanzamts-Rechner der Sparkasse gegenüber bestätigt - und heute erst konnte ich die Bescheinigungen beim Finanzamt abrufen - mit dem Zeitstempel
    Übermittlungszeitpunkt der Bescheinigung an die Finanzverwaltung 09.03.2024 13:16:01
    2. Information des für die EDV zuständigen Finanzbeamten - der gerade von einer Fortbildung zurückkam: Auf Nachfrage eines Teilnehmers, wann denn mit der Fertigstellung des internen ESt-Programmes zu rechnen sei, kam: Keine Antwort ... eigene Meinung des EDV-Profis: Kann schon mal bis Mitte April dauern ...

    Fazit ?

    #2
    Die Finanzämter konnten die letzten Jahre immer Mitte März mit der Bearbeitung beginnen, also wird es wahrscheinlich nächste Woche soweit sein.

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      #3
      ... also wird es wahrscheinlich nächste Woche soweit sein.
      Für 2023 wäre ich mir da nicht so sicher, es hängen ja noch einige Änderungen wie z. B. der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2023

      im Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat fest.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        ja, kann sein. Es ist aber normal, dass noch nicht alle Konstellationen von Anfang an laufen.

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          #5
          Programm läuft grundsätzlich ab morgen, mit Einschränkungen wie z. B. Rentenbeginn 2023. Das bedeutet, dass die allerersten Bescheide Ende März rausgehen.
          Zuletzt geändert von Kloebi; 14.03.2024, 13:40.

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            #6
            Habe bereits heute die Benachrichtigung bekommen, dass der Bescheid zur USt2023 abholbereit ist. Abgabe am 02.03.2024. Land BW.
            Zuletzt geändert von Kent; 14.03.2024, 17:49. Grund: Korrektur: War doch nur der Bescheid zur USt, NICHT die ESt.
            mfg. - Kent

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              #7
              In Hessen ist wohl gestern (14.03.2024) auch noch der Startschuss gefallen.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 15.03.2024, 06:21.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1074058

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                  #9
                  Hallo,
                  am 15.03.2024 wurde die Warteschlange aller elektronischen vorliegenden Erklärungen losgelassen und die ersten Bescheide gehen am 26.03.2024 raus.

                  Tschüß

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                    #10
                    Hallo zusammen.
                    Dazu hätte ich mal eine (vielleicht dumme) Frage.
                    Wie schaut denn so ein Bearbeitungsablauf beim FA aus? Werden die online eingerechten Erklärungen vom System geordnet und dann vom Sachbearbeiter in der Reihenfolge abgearbeitet? Dann würde ja frühes einreichen schon etwas bringen.

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                      #11
                      Hallo,
                      ich könnte mir vorstellen, dass bei einfachen Steuerfällen gar kein Sachbearbeiter mitmischt, sondern dass die Erklärung von vom Finanzamtsrechner geprüft wird und wenn alles offentsichtlich stimmig ist der Bescheid erstellt wird.
                      ----------

                      Gruß Klaus

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                        #12
                        Ich könnte mir vorstellen, dass Du Recht hast.

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                          #13
                          Fast jede dritte AN-Steuererklärung wird bereits vollautomatisch erstellt.
                          mfg. - Kent

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                            #14
                            Ich stell mir das eigentlich so vor, dass der Bearbeiter sich am Bildschirm alle noch zu bearbeitenden Steuererklärungen anzeigen lassen und sie nach verschiedenen Kriterien sortieren kann.
                            Früher wurden die Erklärungen (und die auf Papier heute vielleicht auch noch) nach Eingangsdatum gestapelt und abgearbeitet. Deshalb geh ich davon aus, dass die Sortierung am Bildschirm nach Eingang auch heute noch Standard ist.
                            Meine Meinung: wer früher abgibt kommt tendenziell auch früher dran.
                            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 24.03.2024, 00:00.

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                              #15
                              Wenn das inzwischen bei einfachen Fällen (darunter Fällen wir sicher seit Jahren) quasi automatisch geht, muss ich mich schon fragen warum die Bearbeitung 4Monate dauern kann (so wie letztes Jahr zB.). Naja, hilft nix.

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