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§ 33 wo trägt man ein?

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    § 33 wo trägt man ein?

    Hallo zusammen,

    Meine Mutter ist eine Kriegsflüchtling aus der Ukraine und lebte im Jahr 2022 bei uns (mietfrei). Sie wurde auch polizeilich bei uns angemeldet.
    1. In welcher Zeile und an welcher Stelle soll ich die Kosten als außergewöhnliche Belastung angeben?
    2. Wie sollen die Kosten korrekt berechnet werden? Was genau wird erstattet und in welcher Höhe (z.B. in Prozent oder als Pauschalbetrag)?

      Sie hat Sozialhilfe bezogen, ohne Geld für die Miete, weil wir uns damals verpflichteten, sie mindestens für zwei Jahre bei uns unterzubringen, damit sie in unserer Stadt bleiben dürfte.

    #2
    Anlage Unterhalt.

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      #3
      Wenn die Mutter bei Euch im Haushalt lebt könnt Ihr als Unterhaltsleistung einen Betrag pauschal in Höhe des Grundfreibertrages einsetzen. Das sind 2022 10.347 Euro und 2023 10.908 Euro (jeweils Jahresbeträge). Wenn die Voraussetzungen nur während eines Teiles des Jahres vorgelegen haben ist monatsanteilig zu kürzen (z. B. Haushaltsaufnahme 1. 6. 2022: 7/12 von 10347 = 6.034 €.

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        #4
        Die eigenen Bezüge der Mutter werden allerdings dagegen gerechnet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Und zu den eigenen Bezügen zählt auch die Sozialhilfe.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Und zu den eigenen Bezügen zählt auch die Sozialhilfe.
            Die vermutlich niedriger als der Grundfreibetrag (909 € / Monat) ist wenn die Miete nicht übernommen wurde, so dass hier durchaus noch eine steuerliche Entlastung möglich ist.

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              #7
              Danke, ich denke ich habe alles korrekt eingegeben. Die Erstattungssumme hat sich jedoch nicht geändert. Verrechnet Elster den Unterhalt nicht? Oder woran kann es liegen?

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                #8
                Zitat von More Beitrag anzeigen
                Danke, ich denke ich habe alles korrekt eingegeben. Die Erstattungssumme hat sich jedoch nicht geändert. Verrechnet Elster den Unterhalt nicht? Oder woran kann es liegen?
                Lad mal die ELSTER-Berechnung hier anononymisiert (ohne Steuernummer) hoch, dann können wir ganaueres sagen.

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                  #9
                  Die Erstattungssumme hat sich jedoch nicht geändert. Verrechnet Elster den Unterhalt nicht? Oder woran kann es liegen?
                  Vielleicht sind die Zahlungen, die die Mutter erhalten hat, höher als wir meinen ? Ohne Analyse der ausführlichen Steuerberechnung können wir

                  nur spekulieren. Am Anfang des Jahres wurde außerdem ein Fehler in der Steuerberechnung gemeldet:

                  https://forum.elster.de/anwenderforu...800#post436800
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ohne Analyse der ausführlichen Steuerberechnung können wir nur spekulieren.
                    Ich hab das gerade mal in ELSTER für 2023 nachgestellt. Bei mir funktioniert die Berechnung korrekt. Allerdings wird der Rechengang nirgends dargestellt, nur eine Zahl als Ergebnis. Man muss also selbst rechnen um das Ergebnis zu überprüfen.

                    Ausgangsbetrag für das Jahr 2023 ist der Grundfreibetrag von 10.908 € als Bedarf der Mutter. Darauf werden ihre Bezüge in Form von Sozialleistungen angerechnet. Wenn das im Jahr z. B. 6.000 € waren werden davon die Kostenpauschale mit 180 € und der Freibetrag vom Einkommen mit 624 € abgezogen, so dass 5.194 € verbleiben die anzurechnen sind. Zieht man diesen Betrag von 10.908 € ab bleiben 5.194 €, die steuerlich beim Unterhaltszahler als außergewöhnliche Belastung das Einkommen mindern.

                    Natürlich ist dieser Betrag immer nach oben begrenzt durch die tatsächlichen Zahlungen, wobei bei einer Haushaltsaufnahme immer von einer Leistung in Höhe von 10.908 € ausgegangen wird.

                    Alle obigen Beträge sind Jahresbeträge die ggf. monatsanteilig zu kürzen sind.

                    Die Anlage Unterhalt ist nicht ganz einfach auszufüllen, die Angaben zum Haushalt, dem Unterstützungsbetrag und zur unterstützten Person und ihrem Einkommen sind ineinander verschachtelt und es gibt viele Möglichkeiten, hier beim Ausfüllen Fehler zu machen. Wie das Programm dann reagiert und ob immer zielführende Fehlermeldungen kommen weiß ich nicht. Ich habe das auch nicht für 2022 getestet, gehe allerdings davon aus, dass es da auch prinzipiell funktioniert. Jedenfalls muss das alles von vorne bis hinten ausgefüllt werden, soweit die Angaben auf den Sachverhalt zutreffen. Notfalls solange probieren bis das Ergebnis der Berechnung, die man so oder so zur Kontrolle machen muss, in der Steuerbrechnung als Abzug bei den außergewöhnlichen Belastungen erscheint.

                    Wichtig: Es muss die Steuer-ID der unterstützten Person angegeben werden! Hast Du das gemacht? Vielleicht scheitert es ja daran.
                    Zuletzt geändert von Telepeter; 17.03.2024, 20:58.

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                      #11
                      HIer ist die Steuerberechnung.


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                        #12
                        Ok, danke, in der Steuerberechnung wurden keine Unterhaltsaufwendungen berücksichtigt. Die Frage ist, warum. Entweder fehlen Eingaben oder die Sozialhilfe übersteigt ihren Bedarf. Oder die Berechnung von ELSTER für 2022 funktioniert nicht (ich hatte 2023 getestet, da ging es korrekt). 2022 betrug der Grundfreibetrag 10.347 €. Rechnerisch könnte die Mutter Bezüge von bis zu 11.150 € im Jahr, also rund 929 € im Monat, gehabt haben und es ergibt sich immer noch ein abzugsfähiger Betrag, da ja vor der Anrechnung auf den Grundfreibetrag noch die Freibeträge von 180 € und 624 € abgezogen werden. Wenn das Sozialamt keine Miete gezahlt hat ist es unwahrscheinlich, dass sie Sozialleistungen in einer solchen Höhe bezogen hat.

                        Daher nochmal die Frage: Wurden ALLE abgefragten Angaben in der Anlage Unterhalt ausgefüllt? Auch zum Vermögen? Es müssen zunächst Angaben zum Haushalt, dann zur Person gemacht werden. Und es muss die Steuer-ID der Mutter angegeben werden! Wurde das alles gemacht? Wenn die Steuer-ID fehlt muss diese angefordert werden: Hier gibt es Hinweise zur Vergabe der Steuer-ID an ukrainische Geflüchtete.

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                          #13
                          Ich habe die Anlage Unterhalt jetzt nochmal für 2022 in ELSTER nachgestellt und ELSTER rechnet korrekt! Die fehlende Eingabe der Steuer-ID der unterstützten Person führt nur zu einem orangenen Hinweis, die Steuererklärung kann trotzdem abgegeben werden. Was aber ein Fallstrick ist: Auch wenn Du angibst, dass die unterstützte Person in Deinem Haushalt lebt, muss trotzdem eine Unterhalts"zahlung" von 10.347 € eingetragen werden. Wenn die fehlt gibt es keine Fehlermeldung aber die Unterhaltsleistung wird schlicht und einfach nicht berücksichtigt. Was auch nicht fehlen darf: Dein eigenes Netto-Monatseinkommen (ungefähr). Das wird abgefragt wegen Deiner Leistungsfähigkeit überhaupt Unterhalt zu gewähren (ist aber bei Eurem Einkommen kein Problem).

                          Der hier als Beispiel dargestellte Auszug aus einer fiktiven Steuererklärung führt völlig korrekt zu einem Abzug von 5.151 €.


                          2024-03-19 08_40_33-Muster Anlage Unterhalt_2022.pdf - [Muster Anlage Unterhalt] - SumatraPDF.png

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                            #14
                            Das ist es!!! Vielen Dank! habe den Betrag eingetragen und jetzt sehe ich auch die Unterhalskosten in der Steuerabrechnung. Vielen Dank für die Hilfe!!!!

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                              #15
                              Sehr gut! Was folgt daraus: Es muss immer der Geldwert der Unterhaltsleistung eingetragen werden, auch wenn diese als Naturalleistung erfolgt ist. Bei einer Aufnahme des Unterhaltsbedürftigen in den eigenen Haushalt entspricht dieser der Höhe nach dem Grundfreibetrag, 2022: 10.347 €, 2023: 10.908 €, 2024: 11.604 €.

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