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Handwerkerrechnung in Haus mit Nießbrauchsrecht

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    Handwerkerrechnung in Haus mit Nießbrauchsrecht

    Hallo,
    ich habe 2 Häuser, in einem wohne ich mit meiner Familie, im anderen mein Vater, er hat Nießbrauchsrecht bis an sein Lebensende.
    Jetzt war an diesem Haus eine größerer Reparatur notwendig, diese hat 15000 Euro gekostet, die ich bezahlt habe, davon waren fast 13000 Euro reine Arbeitskosten. Dieses will ich jetzt natürlich in Elster angeben. Rechnungsadresse ist meine Wohnadresse, Objektadresse auf der Rechnung die Adresse meines Vaters. Kann ich das einfach in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eintragen, oder gibt's da was zu beachten? Oder kann es möglicherweise gar nicht steuerlich berücksichtigt werden, weil ich das Haus nicht selbst bewohne?
    Danke & Gruß
    Michael Vogel

    #2
    Abzugsfähig sind nur Aufwendungen die die selbst bewohnte Wohnung betreffen.

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      #3
      Aus steuerlicher Sicht hast du da wohl Pech gehabt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Hallo MichaelVogel !

        *****
        Viel hier lesen es nicht so gerne, wenn ich immer mal wieder poste, doch bitte Rat beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu suchen - zum Teil werde ich da auch noch "unterirdisch dumm angemacht", ich sei ein "Ekel Alfred" oder so ... !?

        *****
        Auch in Ihrem Fall mein Rat, die Angelegenheit vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein prüfen zu lassen, weil es eine "Altregelung" für derartige Nießbrauchsrechte gibt:

        Sollten Sie unter diese Altregelung fallen, dann können Sie den vollen Aufwand als "Dauernde Last" geltend machen, Ihr Vater muss diese als "Einnahmen" versteuern.

        Bei dieser Summe entsteht beim Vater wahrscheinlich Steuer, aber wenn Sie 33% Steuerersparnis haben und Ihr Vater vielleicht nur 20% zu bezahlen hat, bleibt doch per Saldo was hängen!

        *****
        Eventuell gibt es auch noch die Möglichkeit, dass Ihr Vater diese Ausgaben in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann - aber das erfordert eben Beratung ... !
        Zuletzt geändert von Uwe64; 15.03.2024, 11:34.

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