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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Falsches Finanzamt

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Falsches Finanzamt

    Hallo,

    Ich habe den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ korrekt ausgefüllt (Als Einzelunternehmer).
    Zum Abschluss musste ich meine Steuernummer eingeben und bat meine Mutter (Ich bin noch recht jung und es läuft unter einer gemeinsamen) mir diese
    mitzuteilen. Nun wohne ich schon seit einiger Zeit in einer anderen Stadt als meine Eltern. Im Fragebogen sind die Adressen für diese neuen Stadt angegeben.

    Mein Problem ist, dass der Fragebogen jetzt an das falsche Finanzamt geschickt wurde. Mein Fehler war also scheinbar, dass ich eine eigene Steuernummer hätte beantragen müssen.

    Kann ich den Adressaten noch ändern? Kann ich das zuständige Finanzamt dann selbst angeben?
    Der Fragebogen ist gerade erst raus gegangen, also hoffe ich, dass sich das noch ändern lässt.

    MfG

    #2
    Es gibt keine gemeinsame Steuernummer von Eltern bzw. Elternteil und Kind.

    Es hat also den Anschein, dass du den Fragebogen unter der Steuernummer deiner Mutter bzw. deiner Eltern abgeschickt hast.

    Das lässt sich nicht rückgängig machen! Du kannst natürlich den Fragebogen neu ausfüllen und angeben, dass du noch keine Steuernummer hast und losschicken, aber das macht die falsche Übermittlung nicht ungeschehen.

    Du wirst also den Gang nach Canossa antreten dürfen, deine Eltern und das falsche Finanzamt darüber informieren, oder du hoffst, dass das falsche FA es vermutlich selbst merkt. Es wird nicht viel passieren, die werden es einfach ans richtige FA weiterleiten.

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      #3
      Okay, vielen Dank.

      Also ich habe „nur“ eine Identifikationsnummer, welche ich beim Antrag allerdings nicht angeben konnte.

      Heißt für mich dann im Umkehrschluss: Neuer Fragebogen mit einer neuen und eigenen Steuernummer, oder?
      Und den alten beim falschen Finanzamt ankündigen und sagen, dass sie ihn wegen meiner Unachtsamkeit ignorieren können?

      VG

      Kommentar


        #4
        Zitat von hem Beitrag anzeigen
        Also ich habe „nur“ eine Identifikationsnummer, welche ich beim Antrag allerdings nicht angeben konnte.
        Die Identifikationsnummer kann natürlich in Zeile 11 angegeben werden. Und das sollte sie auch.

        Normalerweise merken die Finanzämter schon, wenn die Steuernummer nicht zum Steuerpflichtigen passt. Dann wird der Fragebogen an das zuständige Finanzamt weitergegeben. Ich würde also an Deiner Stelle keinen neuen Fragebogen senden. Aber das Finanzamt, bei dem der Fragebogen fälschlicherweise gelandet ist, zu informieren, ist sicher kein Fehler.

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