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Pflege-Pauschbetrag: Nachweis erstmalige Beantragung

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    Pflege-Pauschbetrag: Nachweis erstmalige Beantragung

    Ich beantrage 2023 erstmalig den Pflegepauschbetrag. Unter der Überschrift steht: "bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis in Kopie einreichen". Ich habe daraufhin den Pflegegeldbescheid gescannt und als Beleg in Mein Elster hochgeladen. Es gelingt mir jedoch nirgends, diesen im Formular "Außergewöhnliche Belastungen 3 Pflege-Pauschbetrag" zu verknüpfen. Wie kommt der Nachweis ans Finanzamt: geht das digital oder doch nur auf Papier?

    #2
    Es ist für diesen Zweck nutzlos, Belege mit Feldern verknüpfen zu wollen, da diese Verknüpfungen nicht übermittelt werden, sondern nur der eigenen information dienen.

    Benutze die Belegnachreichung, das ist ein eigenes Formular.

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      #3
      Es wäre auch kein Problem erst mal abzuwarten, ob das Finanzamt den Bescheid tatsächlich sehen will. Das ist oftmals gar nicht der Fall. Ansonsten Belegnachreichung wie oben beschrieben.

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        #4
        Bei Prüfung meiner Steuererklärung bekomme ich den Hinweis: Es sind unverknüpfte Belege vorhanden. Es handelt sich um meinen hochgeladenen Pflegegeldbescheid.
        Verstehe ich richtig, dass man die Belege nur zur eigenen Information/Übersicht hochlädt?
        Ich müsste also den hochgeladenen Beleg löschen, um den Hinweis nicht mehr zu erhalten und warte ab, bis das Finanzamt den Beleg von mir anfordert? Muss ich dazu vorher im Elsterformular ankreuzen "Belege werden nachgericht" oder kann ich mir das sparen?

        Meine Fragen sind vielleicht unnötig, aber ich möchte das Elsterformular verstehen und die Angaben so machen, wie das Finanzamt am besten damit arbeiten kann.

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          #5
          Siehe hier: ELSTER - Aktuelles

          Der Hinweis ist sicherlich nicht rot, also nicht hinderlich für die Übermittlung, sondern eben nur ein Hinweis.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Die Meldung mit nicht verknüpften Belegen ist nervig, überflüssig und kann ignoriert werden.

            Da die Wahrscheinlichkeit, dass beim erstmaliger Beantragung die Belege angefordert werden, würde ich persönlich sie von mir aus direkt nachreichen und das Kreuz machen, dass Belege nachgereicht werden.

            Würde ich mich hingegen entscheiden, auf die Anforderung durch das FA zu warten, würde ich das Kreuz weglassen.

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