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Ich mag mich irren, aber soweit mir bekannt kannst du bei Elster nur das Format "PDF" wählen.
Per E-Mail wird indes immer schwieriger, weil inzwischen mehrere Bundesländer (BaWü, NRW) bewusst auf die Kommunikation via E-Mail verzichten.
Aus eigener Erfahrung: Man kann Fotos auch ins PDF-Format umwandeln und dann als "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" via Elster schicken. Nur für den Fall, dass "Termin an Amtsstelle" oder "per E-Mail" keine Optionen sind.
Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.
Ich mag mich irren, aber soweit mir bekannt kannst du bei Elster nur das Format "PDF" wählen.
Wenn er das Foto vorher in die Belegsammlung von Mein ELSTER hochlädt, kann er es auch als JPG der Belegnachreichung beifügen.
Habe ich schon mal getestet, direkt von der Festplatte wurden nur PDF akzeptiert. Schlampig programmiert !
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Auch hier aufgrund eigener Erfahrung der Hinweis, dass das Finanzamt nicht in jedem Fall den Ausweis sehen will. Es genügt daher auch, die entscheidenden Daten (G.d.B., zusätzliche Merkzeichen, Zeitpunkt ab wann und wie lange der Ausweis gilt, ggf. unbefristet) in der Anlage außergewöhnliche Belastungen einzutragen und abzuwarten, ob das FA auf der Vorlage eines Nachweises überhaupt besteht.
Abschließend habe ich noch zwei Fragen, bevor ich es versende:
Bei der detaillierten Steuerberechnung, die man sich ja runterladen kann, werde ich darauf hingewiesen, dass ich keine Einkünfte angegeben habe. Erkennt das Programm die Einkommensersatzleistungen nicht als Einkommen?
Und zweitens verstehe ich bei der Prüfung nicht, dass das Programm auf 0,0 € kommt.
Es waren round about ca 13000 € in 2023, ansonsten nix. Zudem habe ich einen GdB mit Merkzeichen,so dass ich dachte, dass ich etwas wiederbekomme.
Oder wird das nicht unbedingt angezeigt?
... so dass ich dachte, dass ich etwas wiederbekomme.
Wenn keine Steuern abgeführt wurden, können auch keine Steuern erstattet werden. Die rückwirkend gewährte Erwerbsminderungsrente scheint in deinem Fall
nach Abzug der Sonderausgaben etc. zu einer Steuer von 0,00 zu führen. Weniger als 0 geht nicht. In der ausführlichen Steuerberechnung siehst du doch
dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn das unter dem Grundfreibetrag liegt, passt doch alles.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Wenn keine Steuern abgeführt wurden, können auch keine Steuern erstattet werden. Die rückwirkend gewährte Erwerbsminderungsrente scheint in deinem Fall
nach Abzug der Sonderausgaben etc. zu einer Steuer von 0,00 zu führen. Weniger als 0 geht nicht. In der ausführlichen Steuerberechnung siehst du doch
dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn das unter dem Grundfreibetrag liegt, passt doch alles.
Danke für die Antwort.
Ich habe beim Finanzamt angerufen. Da wird gesagt, dass (auch wenn ich die EWR rückwirkend erhalten habe) das regulär erhaltene Krankengeld und ALG1 einzutragen ist. Zufuhrprinzip. Also EWR gilt erst ab 2024.
Und die andere Frage, warum das System keine Einkünfte erkennt, obwohl die die Ersatzleistungen alle eingetragen habe. Systemfehler?
Da wird gesagt, dass (auch wenn ich die EWR rückwirkend erhalten habe) das regulär erhaltene Krankengeld und ALG1 einzutragen ist. Zufuhrprinzip. Also EWR gilt erst ab 2024.
Die Auskunft ist schlicht falsch ! Siehe EStR 32b Abs. 4 Rückwirkender Wegfall von Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen:
Und die andere Frage, warum das System keine Einkünfte erkennt, obwohl die die Ersatzleistungen alle eingetragen habe. Systemfehler?
Kein Systemfehler ! Das sind ja steuerfreie Einnahmen. die unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ok, aber als Laie kann ich mich ja nicht mit dem Finanzamt streiten, wenn die Fachleute dort nicht mal Bescheid wissen.
Mit dem allen bin ich schlicht überfordert. Ich werde nochmal bei einem anderen Finanzamt anrufen oder doch zur Steuerberatung gehen.
Ok, aber als Laie kann ich mich ja nicht mit dem Finanzamt streiten,
Man kann das Finanzamt auch telefonisch darauf hinweisen, bitte mal selbst die Richtlinie EStR 32b Abs. 4 zu lesen. Die Regelung ist doch eindeutig.
Ein anderes Finanzamt anzurufen, bringt ja nichts.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Gib doch die Steuererklärung einfach so ab. Wenn in 2023 keine Lohnsteuer einbehalten wurde und keine Vorauszahlungen geleistet wurden kann auch nichts erstattet werden. Und wenn die ELSTER-Berechnung zum Ergebnis kommt, dass nichts nachzuzahlen ist, dann ist doch alles gut. Sollte das Finanzamt im Steuerbescheid zu einem anderen Ergebnis kommen kannst Du Dich ja hier nochmal melden.
Sic herheitshalber kannst Du ja nochmal den Bescheinigungsabruf durchführen damit auch wirklich alle gemeldeten Daten an der richtigen Stelle erfasst sind.
Zuletzt geändert von Telepeter; 17.03.2024, 10:32.
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