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Angaben für ein volljähriges Kind, richtig gemacht?

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    Angaben für ein volljähriges Kind, richtig gemacht?

    Hallo zusammen,

    Tochter ist 2023 volljährig geworden, lebt bei Mutter

    Ich folgendes eingetragen

    "3 - Angaben für ein volljähriges Kind"
    01.01.2023 - 31.12.2023 Gymnasium

    "4 - Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes"
    Punkt 22
    "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen"
    [Nein]

    Mehr nicht, weil sie ja auch nicht gearbeitet hat.

    Ist das so richtig?

    Lieben Gruß

    Holger

    #2
    Mehr nicht, weil sie ja auch nicht gearbeitet hat.
    Bei Nein in Zeile 22 sind keine weiteren Angaben zu machen, das gilt auch dann, wenn das Kind gearbeitet hätte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei Nein in Zeile 22 sind keine weiteren Angaben zu machen, das gilt auch dann, wenn das Kind gearbeitet hätte.
      Dankeschön

      Kommentar

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