Zu versteuernde Einkünfte aus Parkhausanteil

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  • Miamia
    Neuer Benutzer
    • 15.03.2024
    • 4

    #1

    Zu versteuernde Einkünfte aus Parkhausanteil

    Hallo,

    Kann mir jemand einen Tipp geben, wo genau in " Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B)2022" zu versteuernde Einkünfte aus einer Beteiligung an einem Parkhaus anzugeben sind?

    Auf der mir vorliegenden Bescheinigung stehen Beträge für
    - zu versteuernde Einkünfte 2022
    - Anrechenbare Zinsabschlagsteuer 2022
    - Anrechenbarer Solidaritätszuschlag 2022,

    aber ich finde leider in Elster die dazu passenden Felder nicht.

    Herzlichen Dank schon mal im Voraus!
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Das gehört in die Anlage KAP-BET "Kapitaleinkünfte mit inländischem Steuerabzug".

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      Das gehört in die Anlage KAP-BET "Kapitaleinkünfte mit inländischem Steuerabzug".
      Man muss mal zunächst klären, für welche Gemeinschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (ESt 1 B) für 2022 abgegeben werden soll.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Man muss mal zunächst klären, für welche Gemeinschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (ESt 1 B) für 2022 abgegeben werden soll.
        Ich habe die Frage so verstanden dass genau diese Gemeinschaft eine "mir vorliegende Bescheinigung" ausgestellt hat sich daraus die anteiligen Beteiligungseinkünfte ergeben. Miamia will vermutlich keine Feststellungserklärung abgeben.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Wenn die Frage lautet:

          ... wo genau in " Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2022" zu versteuernde Einkünfte aus einer Beteiligung an einem Parkhaus anzugeben sind?
          dann gehe ich zunächst davon aus, dass eine ESt 1 B für 2022 erstellt werden soll und nicht die eigene Einkommensteuererklärung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • Telepeter
            Erfahrener Benutzer
            • 17.02.2023
            • 1484

            #6
            Stimmt auch wieder. Miamia, kläre uns auf worum es geht, die eigene Einkommensteuererklärung oder die Feststellungserklärung für eine Gemeinschaft, die Einkünfte aus der Beteiligung z. B. an einer Parkhaus GmbH hat? Wer hat die "Bescheinigung" ausgestellt und wer ist Adressat der Bescheinigung?

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            • Miamia
              Neuer Benutzer
              • 15.03.2024
              • 4

              #7
              Es geht um die Erklärung für eine Erbengemeinschaft (Privatpersonen), nicht um die persönliche Steuererklärung.

              Die Bescheinigung kommt von der Parkhaus-Gesellschaft, aber - anders als bei den Steuerbescheinigungen der Banken - ist darauf leider kein Hinweis vermerkt, wo man die dort aufgeführten Beträge eintragen sollte.
              Zuletzt geändert von Miamia; 18.03.2024, 11:40.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45930

                #8
                Mit welchem Prozentanteil ist denn die Erbengemeinschaft an der Parkhaus-Gesellschaft beteiligt ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                • Miamia
                  Neuer Benutzer
                  • 15.03.2024
                  • 4

                  #9
                  Den genauen Anteil weiß ich leider nicht, er dürfte jedoch relativ klein sein, die zu versteuernden Einkünfte belaufen sich auf unter 1000.-

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45930

                    #10
                    ... die zu versteuernden Einkünfte belaufen sich auf unter 1000.-
                    Das spricht für einen Anteil von deutlich unter 10%. Ich würde das ganz normal in der Zeile 3 der Anlage FE-KAP erklären,

                    die einbehaltenen Steuern dann in den Zeilen 43 und 44. Die Aufteilung aller Kapitalerträge auf die einzelnen Beteiligten muss

                    man unter 9. selbst ausrechnen, aber das weißt du ja.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    • Miamia
                      Neuer Benutzer
                      • 15.03.2024
                      • 4

                      #11
                      Herzlichen Dank für die Hilfe, dann werde ich das mal wie vorgeschlagen aufnehmen.

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