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    Arbeitszimmer kosten eintragen

    Hallo zusammen,

    eine Frage über Arbeitszimmer hätte ich:
    • soll man die Kosten (z.b. "anteilge Reinigungskosten") komplett eintragen

    oder
    • sollen die entsprechen nur das Teil des Arbeitszimmer?

    Also, wenn ich z.B. habe:
    • 200 euro Reinigungskosten
    • Arbeitszimmer entspricht 15% der gesamten Fläche

    soll ich beim "anteilge Reinigungskosten":
    • 200
    oder
    • 200 * 0.15 = 30
    euro eintragen?

    Danke im Voraus
    Beste Grüße

    #2
    Eingetragen darf grundsätzlich das werden, was der Erzielung von Einnahmen gilt.

    Kommentar


      #3
      Servus L.E. Fant,

      erstmal danke für die schnelle Antwort!

      Also, "200 * 0.15 = 30", richtig?

      Danke im Voraus
      Beste Grüße

      Kommentar


        #4
        Zitat von Z.Z. Beitrag anzeigen
        "200 * 0.15 = 30", richtig?
        Ja, das kann man sogar im Kopf ausrechnen. Alle Kosten für das Arbeitszimmer müssen flächenanteilig angegeben werden (bei Dir also 15%).

        Kommentar


          #5
          Es ist aber schon bekannt, dass die Regelungen zur Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers 2023 geändert wurden ?

          Siehe § 4 Abs. 5 Nrn 6b und 6c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Es ist aber schon bekannt, dass die Regelungen zur Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers 2023 geändert wurden ?

            Siehe § 4 Abs. 5 Nrn 6b und 6c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
            Guter Hinweis! Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind wesentlich strenger geworden. Dafür wurde die Home-Office-Pauschale erhöht. Wenn diese für 210 Tage in Anspruch genommen werden kann weil (auch) von zu Hause aus gearbeitet wurde erreicht man ohne weiteren Nachweis in etwa den gleichen Betrag wie bis 2022 mit dem Arbeitszimmer. Das gilt z. B. für die meisten Lehrerinnen und Lehrer.

            Kommentar


              #7
              Das gilt z. B. für die meisten Lehrerinnen und Lehrer.
              Da werden wenig übrig bleiben, für die das nicht gilt. Allenfalls die freiberufliche Musiklehrerin, die nur zuhause unterrichtet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo zusammen,

                Telepeter: danke für die Bestätigung!

                Charlie24: wußte nicht eigentlich, danke für den Tipp.

                Jetzt ein paar Fragen Frage (hoffe kein Steuerrecht Frage, falls ja, bitte ignorieren):

                1)
                in diesem "§ 4 Abs. 5 Nrn 6b und 6c EStG" steht:
                "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. 2 Dies gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet."

                Heißt es jetzt, dass ich die Kosten nicht mehr absetzen kann, auch wenn das Arbeitszimmer "den Mittelpunkt" bildet? Falls ja, wozu dann im Elster für Zeile 60 (in der ALnage N) steht bei diesem Hilfetab "Zeile 60
                Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können Sie als Werbungskosten abziehen, wenn dieses den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet."
                ?

                2) Telepeter schreibt: "Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind wesentlich strenger geworden. Dafür wurde die Home-Office-Pauschale erhöht."
                Soll ich es verstehen als: entweder in die Zeile 60 oder in die Zeile 62 eintragen, beiden geht nicht? Dann, wieso schließt Elster Zeile 62 nicht aus (z.B. nicht zur Verfügung stellt) wenn ich in Zeile 60 was eingetraggen habe?

                Danke im Voraus
                Beste Grüße

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Z.Z. Beitrag anzeigen

                  1) Dies gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet."

                  2) entweder in die Zeile 60 oder in die Zeile 62 eintragen, beiden geht nicht?
                  Beste Grüße
                  1) bezieht sich im Gesetz auf die Beschränkung der Abzugsfähigkeit, ist also eine Gegenausnahme.
                  Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet kann es mit Einzeldarlegung des Aufwandes unbeschränkt abgesetzt werden oder mit der Pauschale.

                  2) richtig.

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                    #10
                    Servus Telepeter,

                    herzlichen dank für die Antwort!

                    Liebe Grüße

                    Kommentar

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