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Postalisch zugestellte Bescheide in ELSTER einsehbar?

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    Postalisch zugestellte Bescheide in ELSTER einsehbar?

    Wo finde ich Bescheide bzw. Anschreiben, die mir auf dem Postweg zugestellt wurden, in meinem ELSTER?

    Konkreter Fall: das Finanzamt hatte wohl ein vierteljährliches Vorauszahlungssoll festgesetzt für die Einkommensteuer, das sie auch abbuchen. Im letzten Einkommensteuerbescheid steht jedoch kein Wort und keine Zahl dazu. Möglicherweise haben sie einen weiteren Brief geschickt, der aber nicht auffindbar ist. Im digitalen Posteingang von meinem ELSTER ist aber kein solches Schreiben aufzufinden.

    Wo kann ich die aktuell für mich (bzw. meine Ehefrau) geltenden Festsetzungen (und Fristen) etc. in meinem ELSTER einsehen?

    #2
    Wo kann ich die aktuell für mich (bzw. meine Ehefrau) geltenden Festsetzungen (und Fristen) etc. in meinem ELSTER einsehen?
    Wahrscheinlich überhaupt nicht. Soweit ich das in Erinnerung habe, stellt bisher nur NRW Bescheiddaten zu Vorauszahlungen zur Verfügung.

    Bei uns hier in Bayern erfolgt die Festsetzung grundsätzlich mit im Einkommensteuerbescheid, dieser Teil wird aber nicht über die Bescheiddaten

    in das Konto bei Mein ELSTER übermittelt. Die Quartalswerte kennst du doch aus der Abbuchung im März, die nächsten Termine sind dann der

    10.Juni, der 10.September und der 10. Dezember. Die Vorauszahlungen werden mit Erlass des nächsten Einkommensteuerbescheids aktualisiert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von mocha Beitrag anzeigen
      Wo finde ich Bescheide bzw. Anschreiben, die mir auf dem Postweg zugestellt wurden, in meinem ELSTER?
      Nirgendwo.

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        #4
        Danke für die schnelle Antwort! Richtig, die Quartalswerte sind aus der Abbuchung ersichtlich und erscheinen mir stimmig. Ich hätte es bloß gerne abgeglichen gehabt und fragte mich schließlich, ob das überhaupt grundsätzlich möglich ist. Vielen Dank!

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          #5
          Ich hätte es bloß gerne abgeglichen gehabt und fragte mich schließlich, ob das überhaupt grundsätzlich möglich ist. Vielen Dank!
          Du kannst natürlich beim Finanzamt anrufen und um eine Kopie des nicht auffindbaren Vorauszahlungsbescheids bitten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wenn im letzten Einkommensteuerbescheid gar keine Angaben zu den VZ enthalten sind, stammen die ggf. noch aus einem früheren Einkommensteuerbescheid oder VZ-Bescheid.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Genau. Wenn sich nichts ändert, wird es mitunter auch nicht wiederholt.

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                #8
                Richtig. das "Papier", auf dem beispielsweise "Einkommensteuerbescheid 2022" steht, ist ein Sammelbescheid, also ein Schreiben, auf dem diverse Bescheide (Verwaltungsakte) zusammengefasst sind, beispielsweise Einkommensteuer 2022, Solidaritätszuschlag 2022, evangelische Kirchensteuer und katholische Kirchensteuer, Zinsbescheid, Verspätungszuschlagsbescheid, Einkommensteuervorauszahlung 2023, Solidaritätszuschlagsvorauszahlung 2023 usw. usw., Einkommensteuervorauszahlung 2024 usw. usw.

                Wenn dann einer dieser Bescheide in einem Sammelbescheid nicht auftaucht, ist das keine Aufhebung eines bisherigen Bescheids, sondern gerade kein Bescheid darüber. Mal ganz platt ausgedrückt: Wenn im Einkommensteuerbescheid 2022 vom 01.03.2024 nichts zur Einkommensteuer 2018 steht, ist der Einkommensteuerbescheid 2018 vom 19.03.2019 nicht aufgehoben, sondern weiterhin gültig ;-)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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