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Vertriebsmitarbeiter erste Tätigkeitsstelle

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    Vertriebsmitarbeiter erste Tätigkeitsstelle

    Hallo,

    ich bin im Außendienst tätig und habe keine erste Tätigkeitsstelle.

    Das heißt an ca. 3-4 Tagen in der Woche fahre ich von meiner Wohnung aus zu verschiedenen Kunden und komme abends wieder heim.
    Die restlichen Tage arbeite ich im heimischen Arbeitszimmer.

    Das heißt, ich kann in der Anlage N bei den Werbungskosten 9 - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale) nichts geltend machen, korrekt?

    Kann ich dafür irgendetwas anderes ansetzen? Verpflegungsmehraufwand, wenn ich 8 Stunden und 1 Minute von zu Hause entfernt war?
    Oder etwas bei 16 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten ?

    #2
    Es geht sicher um die Einkommensteuererklärung. Die Seitenzahlen passen aber nicht zu 2023.

    Natürlich können Reisekosten geltend gemacht werden, soweit sie angefallen sind.

    Kommentar


      #3
      Die Aussage vom Rüsseltier ist leider nicht ganz korrekt :-)
      Verpflegungsmehraufwendung bei mehr als 8 Stundne Abwesendheit sind kein Problem. Fahrtkosten können aber nur geltend gemacht werden, wenn du keinen Firmenwagen nutzt (fällt beides unter den Oberbegriff Reisekosten).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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