Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Beiträge Versorgungswerk/ Berufsständische Kammer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Beiträge Versorgungswerk/ Berufsständische Kammer

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine kurze Verständnisfrage:
    Ich habe im Bescheid meiner Kammer einen Betrag, Beispiel 3.000 EUR.
    Nun habe ich in der Lohnsteuerbescheinigung den AG-Anteil und den AN-Anteil, Beispiel: jeweils 1.000 EUR. Die übrigen 1.000 trage ich dann in Zeile 5 bei den Vorsorgeaufwendungen ein, im o.g. Bsp. 1.000 EUR?

    Gruß
    Tim

    #2
    Die übrigen 1.000 trage ich dann in Zeile 5 bei den Vorsorgeaufwendungen ein, im o.g. Bsp. 1.000 EUR?
    Richtig ! Meines Wissens übermitteln die Versorgungswerke die geleisteten Beiträge nicht elektronisch, die müssen ggf. belegt werden.

    Die 2.000 (1.000 + 1.000) kommen aus der Lohnsteuerbescheinigung und gehören in die Zeilen 4 und 9
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X