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Umsatzsteuervoranmeldung richtig eintragenB2B ins EU Ausland mit Versand & Gebühren

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    Umsatzsteuervoranmeldung richtig eintragenB2B ins EU Ausland mit Versand & Gebühren

    Guten Tag, hoffentlich kann mir auch heute nochmal geholfen werden.

    Eine Firma (StockX) kauft einen Artikel von mir.
    Fiktiv wurde er verkauft für 100€ netto. Da sie mir ein Versandlabel stellen und eine Transaktionsgebühr anfällt, bleiben bei mir nur noch 80€ übrig.

    Steuerschuld wird in diesem Fall ja auf den Empfänger (die kompletten 100€) übertragen.

    Laut meiner Logik wären nun aber nicht die ganzen 100€ sondern nur mein "Umsatz" von 80€ bei der Umsatzsteuervoranmeldung absetzbar. Und zwar hier Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug Zeile 18 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

    Wenn das soweit richtig ist, wo trage ich die Gebühren und Versand in Höhe von 20€ ein? Oder ist dies gar nicht nötig, da es sich aufgrund der vorherigen Buchungen erübrigt?

    Ich bedanke mich bereits im Voraus.



    Beispielrechnung an B2B in Niederlande mit UstNr
    1.Pos Schuhe 100€
    2.Pos Versand -5€
    3.Pos Gebühren -15€

    Nettoumsatz 80€



    Zuletzt geändert von Olizo; 18.03.2024, 15:12.

    #2
    In der Voranmeldung sind Umsätze und Vorsteuern einzutragen, keine Ausgaben. Ausgaben dürfen natürlich auch nicht einfach von den Einnahmen abgezogen werden.
    Absetzen ist ein Begriff aus der Einkommensteuer. Mit Umsatzsteuer hat das erstmal nichts zu tun.

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      #3
      Vielen Dank. Da ich keinen neuen Post aufmachen möchten, evtl können Sie mir nochmal kurz helfen, da ich etwas unsicher bin, ob nun alles richtig in Elster eingetragen ist.

      Gesamter Umsatz aus Verkäufen B2B ins EU-Ausland in "Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug"
      Gleichen Betrag in "Ergänzende Angaben zu Umsätzen" Zeile: Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG
      Und die Vorsteuer von allen Artikeln/Waren egal ob verkauf Inland Ausland B2C B2B in Abziehbare Vorsteuerbeiträge, Zeile:
      Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)

      Das sollte es ja gewesen sein richtig? natürlich noch Zusammenfassende Meldung senden.

      Schon mal vielen Dank

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        #4
        Du verkaufst ein Auto. Das ist dann eine Lieferung. Du reparierst ein Auto. Das ist eine sonstige Leistung. Eine Lieferung ins Ausland ist steuerfrei. Eine sonstige Leistung ins Ausland ist nicht steuerbar.

        Aber Du bist ja Unternehmer. Du musst das eigentlich wissen.

        Ein steuerfreier Umsatz kann nie eine nicht steuerbare sonstige Leistung sein.

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