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Antrag auf Steuerklassenwechsel, Steuerklasse eins nicht wählbar

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    Antrag auf Steuerklassenwechsel, Steuerklasse eins nicht wählbar

    Hallo, kann man dieses Formular trotzdem nehmen. Mein Sohn ist das ganze Jahr 2024 dauernd getrennt lebend. Die Trennung war in 2023. Er hat die Steuerklasse vier und möchte gerne in die eins wechseln. Man kann aber diese Kombination in dem Formular nicht wählen. Er könnte nur ankreuzen „weil wir uns dauernd getrennt haben“. Irgendwo anders oder ein anderes Formular? Es ändert sich zwar erst mal nichts zwischen eins und vier aber trotzdem.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte

    #2
    Irgendwo anders oder ein anderes Formular?
    Das verlinkte Formular ist dafür gedacht: https://www.elster.de/eportal/formul...getrenntlebend
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Koschte!

      An und für sich ist der Steuerklassenwechsel von IV auf I ab 2024 schon richtig - also "bürokratisch betrachtet korrekt" - aber "praktisch betrachtet" vergebene Liebesmüh: Steuerklasse I und Steuerklasse IV führen bei der monatlichen Entgeltabrechnung centgenau zu denselben Steuerabzügen!
      Zuletzt geändert von Uwe64; 19.03.2024, 09:45.

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        #4
        Steuerklasse I und Steuerklasse IV führen bei der monatlichen Entgeltabrechnung centgenau zu denselben Steuerabzügen!
        Das ist zwar richtig, aber die Anzeige zum dauernd getrennt leben ist nun mal steuerlich relevant, weil bekanntlich die Möglichkeit der

        Zusammenveranlagung wegfällt bzw. letztmals für das Trennungsjahr besteht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24!

          Es bleibt "theoretisch-steuerlich-bürokratisch betrachtet" korrekt, aber "praktisch betrachtet vergebene Liebesmüh":

          Weil die unterjährige Steuerklassenwahl überhaupt keine Auswirkung hat auf das eventuelle Wahlrecht, auch in 2024 wegen "Versöhnungsversuch" doch nochmals die Zusammenveranlagung zu wählen, wenn's steuerlich günstiger ist ...

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