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    KAP Anlage Ausfüllen

    Hallo,
    ich mache gerade die Steuererklärung für 2023. Im Jahr 2023 habe ich Tagesgeld-Zinsen von verschiedenen Banken erhalten. Insgesamt habe ich den Freibetrag in Höhe von 1000€ auf die 3 Banken aufgeteilt.
    Der Freibetrag hat natürlich nicht ausgereicht und somit wurden mir automatisch Steuern von meinen Zinsen abgezogen. Nun meine Frage:
    - Bin ich verpflichtet die Anlage KAP bei Elster online auszufüllen? Da ja meine Zinsen sowieso schon versteuert wurden und die Banken den Steuerbescheid ja automatisch ans Finanzamt senden? Ich frage weil ich online bei Elster den Hinweis gesehen habe dass wenn man über den Freibetrag kommt man es machen sollte ich aber nicht verstehe wieso und online oft gelesen habe es sei nicht notwendig?

    Falls es tatsächlich Pflicht ist kann mir bitte jemand kurz erläutern was ich wo einzutragen habe? Und ob ich eine der beiden Optionen auswählen soll?
    - Günstigerprüfung
    - Überprüfung des Steuereinbehalts dem Grunde und der Höhe nach

    Falls es nicht notwendig ist, könnte es sinnvoll sein aus steuerlicher Sicht es zu machen?

    Hintergrund Infos: Ich habe keine Konten im Ausland, bin kein Kirchenmitglied und verdiene viel Geld im Jahr (mein persönlicher Steuersatz sollte also hoch sein möchte ich damit sagen).

    #2
    - Bin ich verpflichtet die Anlage KAP bei Elster online auszufüllen?
    Nein, inländische Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben, muss man grundsätzlich nicht erklären.

    Den Hinweis interpretierst du falsch. Nur wenn jemand zu hohe Freistellungsaufträge erteilt hat, also über 1.000 € für 2023, besteht Erklärungspflicht.

    Die Günstigerprüfung ist nur bei einem unterdurchschnittlichen Einkommen erfolgreich, die Überprüfung des Steuereinbehalts macht man,

    wenn die Freistellungsaufträge falsch auf mehrere Banken verteilt waren und deshalb nicht vollständig ausgeschöpft wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24:
      Danke für die Erklärung. Während ich deine Erklärung gelesen habe ist mir noch aufgefallen dass ich einen Bausparvertrag noch habe bei dem ich ca. 130€ steuerfrei bekommen habe als Zins. Das hatte ich damals als ich die 1000€ Freibetrag auf die Tagesgeldkonten beantragt habe vergessen. Somit bin ich 130€ zu hoch mit dem Freibetrag. Wie würdest du in diesem Fall vorgehen?
      Ausfüllen dann oder? Und kannst du mir auch erklären in welche Felder ich welche Beträge dann anzugeben habe?

      Kommentar


        #4
        Wenn du 1.130 € freigestellt hast, bist du natürlich erklärungspflichtig. Da die Banken die freigestellten Zinsen dem Finanzamt mitteilen, ist das

        dort auch bekannt. Du musst die Anlage KAP beifügen, die Kapitalerträge gehören in die Zeile 7, die abgeführten Steuern in die Zeilen 37 und 38.

        Du stellst den Antrag in Zeile 5, in Zeile 16 musst du die 1.130 € eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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