Meine Frau und ich haben bei unterschiedlichen Banken gemeinsame und getrennte Zinserträge. Wenn ich nun über die Anlage KAP die Günstigerprüfung beantrage,. Werden dann alle Erträge in einen Topf geworfen, die Freistellungsbeträge verrechnet und die Kapitalertragssteuer berechnet? In der Anlage KAP trage ich natürlich alles getrennt ein bzw. Für jeden Ehepartner eine getrennte Anlage.
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Keine Ankündigung bisher.
Wir die Kapitalertragssteuer für beide Ehepartner zusammen berechnet?
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Wenn ich nun über die Anlage KAP die Günstigerprüfung beantrage,. Werden dann alle Erträge in einen Topf geworfen, die Freistellungsbeträge verrechnet und die Kapitalertragssteuer berechnet?
unter den Steuersätzen nach § 32d EStG liegt, was bei höherem Einkommen nicht der Fall ist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ok, dann warte ich mal die Steuerberechnung nach der Eingabe aller Daten ab.
Ich habe jetzt auch noch ein Problem mit der EÜR als Mitglied eines Kommunalparlamentes:
Ich gebe die Aufwandsentschädigung als Einnahmen ein, dann die Fahrtkosten. Alles wird schön übertragen. Als Nächstes geben ich meinen Freibetrag ins Formular ein, der wird aber nicht in Zeile 75 des Formulars übertragen! In Folge wird auch in Zeile 92 kein korrigierter Gewinn/Verlust angezeigt !???
kann da jemand helfen?
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Als Nächstes geben ich meinen Freibetrag ins Formular ein, der wird aber nicht in Zeile 75 des Formulars übertragenFreundliche Grüße
Charlie24
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Ich arbeite mit Elster, die Zeile 75 soll das anzeigen, was im Feld drüber eingegeben habe
übrigens, das wird auch in Zeile 76 nicht angezeigtZuletzt geändert von steini3877; 19.03.2024, 13:24.
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Du hast recht, das ist ein Fehler im EÜR-Formular für 2023.Freundliche Grüße
Charlie24
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Und was kann ich jetzt machen. Von Hand den Betrag errechnen und dann ins Formular Anlage S eintragen?
2. Ja, vorerst manuell berechnen und in die Anlage S eintragen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Und jetzt ist das mir als erstem Nutzer aufgefallen!?Freundliche Grüße
Charlie24
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steini3877
Anscheinend liegt doch kein Fehler vor ! Ich habe in meiner Test-EÜR soeben die Allgemeinen Angaben vervollständigt
und jetzt werden Einträge in den Zeilen 75 und 76 auch übernommen und der Gewinn wird ebenfalls berichtigt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Nur, Charlie24, das nutzt mir jetzt nichts. Oder was schlägst du vor. Übrigens, der Hotline habe ich geschrieben. Vielleicht haben ja die Fachleute eine Idee!?
Habs noch einmal probiert, es funktioniert nicht. Habs jetzt mal auf dem IPad probiert, geht auch nichtZuletzt geändert von steini3877; 19.03.2024, 16:08.
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Nur, Charlie24, das nutzt mir jetzt nichts. Oder was schlägst du vor
wurden die Einträge unter 75 und 76 übernommen, auch der korrigierte Gewinn wurde dann richtig berechnet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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