Hallo Forum,
ich habe als umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer u.a. Einnahmen über die VG Wort (Tantiemen), die nach einem Urteil vor einigen Jahren nicht mehr umsatzsteuerpflichtig sind.
Nun hat mir das Finanzamt mitgeteilt, dass diese Einnahmen nicht nur in meiner EÜR und Est-Erklärung auftauchen müssen (dort habe ich sie immer eingetragen), sondern auch in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Aber wo? Unter „Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben“ passt meiner Meinung nach leider kein Feld. Auch unter „Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 0%“ kann ich die Einnahmen nicht eintragen, da dieses Feld anscheinend für den Kauf von Solaranlagen reserviert ist.
Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar!
ich habe als umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer u.a. Einnahmen über die VG Wort (Tantiemen), die nach einem Urteil vor einigen Jahren nicht mehr umsatzsteuerpflichtig sind.
Nun hat mir das Finanzamt mitgeteilt, dass diese Einnahmen nicht nur in meiner EÜR und Est-Erklärung auftauchen müssen (dort habe ich sie immer eingetragen), sondern auch in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Aber wo? Unter „Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben“ passt meiner Meinung nach leider kein Feld. Auch unter „Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 0%“ kann ich die Einnahmen nicht eintragen, da dieses Feld anscheinend für den Kauf von Solaranlagen reserviert ist.
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