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Nachzahlung bei Versorgungsbezügen 2023

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    Nachzahlung bei Versorgungsbezügen 2023

    Guten Tag,
    es liegt laut Lohnsteuerbescheinigung ein steuerfreier Jahresbetrag bzgl. des Versorgungsbezuges vor.
    Nach Eingabe ins Formular mit allen Angaben von der LSt-Bescheinigung kommt eine horrende Nachzahlung raus.
    Eingaben liegen in den Zeilen 3,4,5,6, 8 sowie 29 und 30 vor.

    Muss ich, damit ich eine etwas korrektere Berechnung habe, die erhaltenen Versorgungsbezüge aus Zeile 8 vom Bruttolohn (Zeile 3) abziehen und somit den geringeren Bruttoarbeitslohn angeben?
    Man kann ja im Programm nirgends den steuerfreien Jahresbetrag angeben.

    Danke für Eure Unterstützung!
    Carsten

    #2
    Man kann ja im Programm nirgends den steuerfreien Jahresbetrag angeben.
    Was meinst du mit steuerfreier Jahresbetrag ? Der Versorgungsfreibetrag wird aus den Angaben unter den Nummern 29 und 30 der Lohnsteuerbescheinigung

    errechnet. Die Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung enthält laufende Versorgungsbezüge, die im Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 enthalten sind.

    Nachzahlungen für mehrere Kalenderjahre oder Einmalzahlungen wären unter anderen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung zu erfassen, die gibt es nach

    deinen Angaben aber nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt gehabt. Der steuerfreie Jahresbetrag ist der Jahresfreibetrag bzgl. den Versorgungsbezügen.
      Meine Frage ist nun, ob dieser stfr. Freibetrag vom Finanzamt in der Berechnung vom Bruttolohn abzieht, denn dann ist die Nachzahlung nicht mehr so hoch?

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        #4
        Am Ende des Jahres ist die Einkommensteuer gleich. Bei einem Freibetrag kann es zu Nachzahlungen kommen, ohne wäre eine Erstattung möglich. Du musst nichts abziehen oder berücksichtigen.

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          #5
          Ich habe einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt gehabt.
          Lohnsteuerermäßigung bei einem Versorgungsempfänger ? Das ist aber ziemlich selten. Machst du Verluste aus anderen Einkunftsarten ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            https://www.lfst-rlp.de/fileadmin//u...ntrag_2024.pdf
            Siehe den Vordruck auf Seite 2 ganz oben!

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              #7
              Siehe den Vordruck auf Seite 2 ganz oben!
              Das ist jetzt keine Antwort auf meine Frage. Wofür wurde eine Lohnsteuermäßigung beantragt ? Bei Versorgungsempfängern

              wird der Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag bereits beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Monatlich wurden Versorgungsbezüge erhalten. Damit der LohnsteuerAbzug nicht so hoch ist, ist der Lohnsteuerermäßigungsantrag gestellt worden. Versorgungsfreibetrag sowie entsprechender Zuschlag sind berücksichtigt. Andere Einkunftsarten sind nicht vorhanden.

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                  #9
                  Wenn Du die Frage nicht beantworten möchtest, dann sag es doch einfach. Mit den von Dir genannten Punkten kannst Du keinen erfolgreichen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Guten Morgen,
                    habe doch alle Fragen beantwortet.

                    Kommentar


                      #11
                      Anscheinend wurde aber ein Freibetrag eingetragen. Wenn kein Grund dafür bestand, ist die Nachzahlung jetzt folgerichtig.

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                        #12
                        Zitat von Alfi2001 Beitrag anzeigen
                        habe doch alle Fragen beantwortet.
                        "Damit der LohnsteuerAbzug nicht so hoch ist" ist keine Antwort auf "Wofür wurde eine Lohnsteuermäßigung beantragt ?".

                        Ansonsten: "Bei Versorgungsempfängern wird der Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag bereits beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt."

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                          #13
                          Ich danke vorab für euer Mitdenken!!!
                          Habe jetzt nochmal im Internet recherchiert und bei Haufe folgendes gefunden (https://www.haufe.de/personal/haufe-..._HI12115613.ht ml)
                          Begünstigte Versorgungsbezüge 6.600,00 EUR
                          Abzgl. Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag (898 EUR + 306 EUR) -1.204,00 EUR
                          Abzgl. Lohnsteuerfreibetrag (200 EUR × 12) - 2.400,00 EUR
                          Lohnsteuerpflichtiger Betrag 2.996,00 EUR
                          Hier wurde auch der Lohnsteuerfreibetrag abgezogen. Möchte dann fast behaupten das dies in meinem Fall auch so wäre.

                          Versorgungsfreibetrag und Zuschlag ist alles korrekt.

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                            #14
                            In dem Praxis-Beispiel bei Haufe heißt es nur:

                            In den ELStAM ist ein jährlicher Lohnsteuerfreibetrag von 2.400 EUR eingetragen.
                            Dafür muss es ja einen sachlichen Grund geben. Ich kann wegen meines Gewerkschaftsbeitrags von 115,00 € jährlich, von denen 102,00 €

                            schon beim Lohnsteuereinbehalt automatisch berücksichtigt werden, ja wohl keine Lohnsteuerermäßigung beantragen. Was soll das bringen ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Laut dem Antarg auf Lohnsteuerermäßigung muss doch da kein Grund angegeben werden. Und der eigentliche Grund für den Antrag ist doch das die monatliche Lohnsteuer schon ermäigt ist. Oder irre ich mich da.

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