Nachzahlung bei Versorgungsbezügen 2023

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #16
    Oder irre ich mich da.
    Ja, da irrst du dich. Um zu einem Freibetrag von 2.400 € in den ELStAM zu kommen, müsste man als Versorgungsempfänger entweder Werbungskosten

    von 2.502,00 € haben, was unrealistisch ist oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart, wie z. B. Vermietung in Höhe von 2.400,00 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #17
      Oder Kirchensteuer, oder Körperbehinderung, oder oder.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #18
        Oder Kirchensteuer ...,
        Wobei die, soweit sie die Versorgungsbezüge betrifft, ja ebenfalls einbehalten wird. Am realistischten sind wohl Pauschbeträge

        wegen Körperbehinderung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #19
          Icvh meinte Kirchenteuer als Sonderausgabe. Bei Stkl. V nicht wenig.

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