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Bank stellt keine Steuerbescheinigung aus

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    Bank stellt keine Steuerbescheinigung aus

    Raiffeisenbank stellt mit der Begründung: Kapitalertragssteuer ist unter 10 EUR - keine Steuerbescheinigung aus. Ist das in Ordnung?

    Was passiert, wenn man bei mehreren Banken ein Konto hat und der Gesamtbetrag weit über den genannten 10 EUR liegt?

    #2
    Hallo,
    eigentlich sollte die abgezogene Kapitalertragssteuer auch in den Kontoauszügen ersichtlich sein, so ist es jedenfalls bei meiner VR Bank. Das reicht dann als Beleg.
    Ich glaube sogar, dass das auch ohne Beleg geht, denn die gezahlte Kapitalertragssteuer (und ggf. Kst und Soli) sollte dem Finanzamt ohnehin bekannt sein.
    ----------

    Gruß Klaus

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      #3
      Die Verpflichtung der Bank ergibt sich aus § 45a EStG. Ich weiß nichts von einer Bagatellgrenze bis zu der der Kontoauszug als Nachweis reichen würde. In den meisten Fällen will das Finanzamt die Steuerbescheinigung allerdings gar nicht sehen, bei solchen Beträgen schon gar nicht.

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        #4
        Danke
        - im Kontoauszug nicht ersichtlich
        - lt. Bank keine Steuerbescheinigung unter 10 EUR Kapitalertragssteuer
        habe bisher alle Steuerbescheinigungen von Banken in die Anlage Kap eingetragen und
        auch dem FinAmt übermittelt, da ein Belegabruf ja nicht möglich ist.

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          #5
          ... denn die gezahlte Kapitalertragssteuer (und ggf. Kst und Soli) sollte dem Finanzamt ohnehin bekannt sein.
          Nein, das ist natürlich nicht der Fall, das Finanzamt kennt nur die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge.

          Die dafür übermittelten Bescheinigungen werden bereits seit 2021 zum Abruf bereitgestellt. Unsere Banken stellen seit einigen Jahren

          die Jahressteuerbescheinigungen als PDF im Webpostfach zum Abruf bereit und sparen so Portokosten. Wir selbst erklären keine

          Kapitalerträge, da die Günstigerprüfung bei uns nicht erfolgversprechend ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von fritzel Beitrag anzeigen
            - im Kontoauszug nicht ersichtlich
            ??? Das kann eigentlich nicht sein. Wenn Steuer abgeführt wurde muss das ja auch in Deinem Konto verbucht worden sein. Woher weiß die Bank denn dass es weniger als 10 € ist? Evtl. ist der Kontoabschluss, bei dem auch die Zinsen gutgeschrieben wurden, ein extra Beleg und nur der Saldo dieses Abschlusses taucht im Kontoauszug auf.

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              #7
              Das ist der Punkt: Raiffeisenbank stellt Jahressteuerbescheinigung nicht (zB als PDF im Postfach) zur Verfügung. Verbuchung im Konto erfolgt ohne Steuer.
              Antwort der Bank:"im Jahr 2023 lag der Betrag der bezahlten Steuern unter 10,00€. In diesem Fall wird keine Bescheinigung erstellt."

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                #8
                Das kann eigentlich nicht sein. Wenn Steuer abgeführt wurde muss das ja auch in Deinem Konto verbucht worden sein.
                Bei Dividendenerträgen oder Gewinnen aus Aktienverkäufen sehe ich den Steuereinbehalt auch nicht auf dem Verrechnungskonto. Dort

                taucht nur der Nettobetrag auf. Alle anderen Werte sind nur aus der Abrechnung ersichtlich, die es in der Regel, aber nicht immer, gesondert gibt.

                Unsere Raiffeisenbank z. B. stellt für die Dividende auf die Geschäftsanteile keine Abrechnung bereit.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von fritzel Beitrag anzeigen
                  Antwort der Bank:"im Jahr 2023 lag der Betrag der bezahlten Steuern unter 10,00€. In diesem Fall wird keine Bescheinigung erstellt."
                  Da würde ich die Bank doch mal auf § 45a Abs. 2 EStG hinweisen. Sie sollen Dir erklären, warum diese Vorschrift hier nicht gelten soll. Wenn da keine vernünftige Antwort kommt kannst Du Dich an die Kundenbeschwerdestelle beim BVR wenden.

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                    #10
                    Hallo,
                    [B]
                    Zitat von charlie24
                    Nein, das ist natürlich nicht der Fall, das Finanzamt kennt nur die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge.
                    Wenn das Finanzamt Geldeingänge hat, so muss doch bekannt sein wo die herkommen. Das muss doch in dem Buchungsatz stehen.
                    Z.B. 150.- Steuer von Fritz Müller Ident.Nr. 12345678901, die Steuer kann doch nicht anonym gebucht werden.

                    Jedenfalls kann ich mir etwas anderes nicht vorstellen.

                    Aber, ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich da Experte wäre. Würde mich nur mal interessieren.
                    ----------

                    Gruß Klaus

                    Kommentar


                      #11
                      Da ich auch nichts im Netz gefunden habe über diese „Ausnahme 10 EUR“ habe ich die Frage mal an das BMF gestellt.
                      Mal schauen, ob es die Ausnahme gibt.

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                        #12
                        ... die Steuer kann doch nicht anonym gebucht werden.
                        Natürlich läuft das anonym ! Die Bank meldet die Kapitalerträge doch nicht für jeden einzelnen Kunden an.

                        Du kannst ja mal das Anmeldeformular durchsehen: https://www.elster.de/eportal/formul...mulare/kapesta
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo fritzel!

                          Früher gab es eine 10€-Bagatellgrenze: Die Bank musste bei Kapitalerträgen bis 10€ keine Steuern einbehalten.
                          siehe hier: https://www.steuertipps.de/lexikon/b/bagatellgrenze

                          Diese Bagatellgrenze ist aber entfallen und m.W. nicht wieder eingeführt worden.

                          Warum denn auch, der Staat braucht Geld, das mit den 10€ rechnet sich für den Fiskus wie folgt:
                          10€ x 25% x 1.000.000 Konten, bei denen vergessen wurde, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, macht den Finanzminister um 2 Mio Euro reicher ... !

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                            #14
                            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                            Hallo fritzel!

                            Früher gab es eine 10€-Bagatellgrenze: Die Bank musste bei Kapitalerträgen bis 10€ keine Steuern einbehalten.
                            [/url]
                            Hier geht es allerdings nicht um Kapitalerträge unter 10 € sondern um anrechenbare Kapitalertragssteuer von unter 10 € und deren Bescheinigung.
                            Ich habe bei dem Betrag von 10 € auch an die Kleinbetragsverordnung zu § 156 AO gedacht. Passt aber auch nicht.

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                              #15
                              Hallo fritzel!

                              Von Bankern bekommt man alle möglichen und leider viel zu oft alle unmöglichen Auskünfte ...

                              Da werden manchmal Bananen mit Äpfeln verwechselt und solche Sachen ... vielleicht hat der/die werte Banker/in "Erträgnisaufstellung" mit "Steuerbescheinigung" verwechselt: "Steuerbescheinigung" muss kostenlos ausgestellt werden (oder die machen das "freiwillig" kostenlos als Kundenservice ...), die "Erträgnisaufstellung" eben nicht.

                              Vielleicht gibt es bei Ihrer Bank ja auch irgendwo in den 10.000 Zeilen Kleingedrucktem solch eine bankinterne "kundenunfreundliche" Anweisung ...

                              Außerdem würde ich nicht das BMF diesbezüglich fragen/plagen, sondern bei der Bank selbst nach der Gesetzesvorschrift fragen, wo das stehen soll ...



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