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Aufgabegewinn Landwirtschaft; wo eintragen?

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    Aufgabegewinn Landwirtschaft; wo eintragen?

    Hallo,
    bis September 2023 hatte ich eine kleine Landwirtschaft als Nebenerwerb. Diese habe ich dann aufgegeben. Wo muss ich den entstandenen Aufgabegewinn in der Steuererklärung für 2023 eintragen? Da ich über 55 Jahre alt bin, möchte ich auch den Freibetrag in Anspruch nehmen. Wo wird der in Elster beantragt?

    Vielen Dank

    #2
    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, bietet die Anlage L die passenden Zeilen dafür. Der Aufgabegewinn muss natürlich ermittelt

    worden sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Habe in Anlage L die Flächen der entnommenen Grundstücke und den Aufgabegewinn eingetragen. (Zeile 63).
      Jetzt erhalte ich die Fehlermeldung: "Die Felder zur Entnahme von Grundstücken und Lieferrechten (Katastermäßige Bezeichnung, Größe / Menge, Tag der Entnahme, Erlös / Entnahmewert, entstandene Kosten, Anschaffungskosten) sind gemeinsam anzugeben (1. Anlage L, 1. Entnahme)."
      Was bedeutet das und was muss ich noch tun? Habe keine Ahnung, worauf sich das "gemeinsam" bezieht.

      Danke für die Unterstützung!
      Zuletzt geändert von Jupp24; 02.04.2024, 12:19.

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        #4
        Eine oder mehrere der genannten Angaben fehlen, bedeutet das.

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          #5
          Hatte in der Zeile "entstandene Kosten" nichts eingetragen, weil ich keine Kosten hatte. Das war der Fehler.

          Vielen, vielen Dank für den Hinweis, Du hast mich vor dem Wahnsinn gerettet!!!

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