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Getrennte oder Zusammen Veranlagung

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    Getrennte oder Zusammen Veranlagung

    hallo zusammen

    ich komm nicht weiter, was ich eintragen soll.

    wir haben 2022 geheiratet und hatten vorher immer getrennte veranlagung.für 2022 habe ich noch mal getrennte gemacht, da ich viel weniger verdient habe als mein mann.
    ich habe 2023 meinen beruf gewechselt und arbeiten jetzt beide in der gleichen firma und verdienen fast gleich viel. jetzt habe ich mich etwas im internet schlau gemacht, zumindest versucht, komme aber nicht weiter was besser ist.
    was ist eure meinung was besser ist?

    danke für eure antworten schon im voraus

    #2
    Zusammenveranlagung bedeutet, dass Einkünfte etc. beider Ehegatten zusammen gerechnet und am Ende jeder quasi die Hälfte davon versteuert. Der Vorteil dies Ehegattensplittings ist in der Regel umso größer, je unterschiedlicher die Einkommensverhältnisse sind.

    Insofern kann ich schon die Aussage, es wurde 22 einzeln veranlagt, weil einer viel weniger verdiente, nicht nachvollziehen. Wurden damals wenigstens einmal beide Varianten durchgerechnet?

    Wenn beide ähnlich verdienen, ist der Splittingvorteil gering oder im Extremfall sogar Null.

    Nachteile durch die Zusammenveranlagung sind nur in besonderen Fällen zu erwarten. Wir veranlagen z.B. einzeln, weil eine Person hohe außergewöhnliche Belastungen hat. Anderes Beispiel wären Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Aber auch da empfiehlt es sich im allgemeinen erstmal, beide Szenarien zu berechnen.

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      #3
      huhu

      22 wurde mir geraten einzeln zu machen, da wir geheiratet haben. erst ab 23 sollen wir uns überlegen, ob wir zusammen machen.
      früher hat mein mann ca. 1500 - 2000 mehr verdient wie ich. ab august verdiene ich ca. 400 - 600 weniger als mein mann, weil der eine höhere Position in der firma hat wie ich.
      ich hatte im august natürlich auch etwas mehr anschaffungen und schulungen die ich selber zahlen musste. wir sind beide klasse 4

      deswegen weis ich ebend nicht, was besser ist für 23 getrennt oder einzeln

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        #4
        Dann musst du es ausrechnen. Mit mein Elster heißt das drei Erklärungen anlegen und vergleichen. In 90 % der Fälle ist das aber günstiger. 2022 habt ihr wahrscheinlich Geld verschenkt, aber egal.

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          #5
          Dann musst du es ausrechnen.
          Was in Mein ELSTER etwas aufwändig ist, da man 3 Erklärungen anlegen müsste. Bei einem Gehaltsunterschied von monatlich 400,00 €

          muss man sich die Arbeit m. E. nicht machen, da bringt die Zusammenveranlagung natürlich noch einen Splittingvorteil, wenn es keine

          Besonderheiten wie Entgeltersatzleistungen oder hohe agB gibt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Das kann man nicht pauschal beantworten. Wie sagt man so schoen: das haengt davon ab. Ich empfehle dir mal den offiziellen Steuerrechner zu verwenden https://www.bmf-steuerrechner.de/
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              okay vielen danke für die antworten...ich werde mir mal wenn ich zeit habe das alles anlegen und durchrechnen lassen

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                #8
                Zitat von Tinchen_223 Beitrag anzeigen
                22 wurde mir geraten einzeln zu machen, da wir geheiratet haben. erst ab 23 sollen wir uns überlegen, ob wir zusammen machen.
                Aha. Klingt nach einem echten Spezialisten. Normalerweise setzen die Leute alles dran, noch schnell vor Jahresende zu heiraten, damit sie für das ganze Jahr rückwirkend vom Splitting profitieren können.

                Ich sehe immer noch keinen sinnvollen Grund, warum die Zusammenveranlagung nicht vorteilhaft sein sollte..

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                  #9
                  Der klassische Grund für Einzelveranlagung im Eheschließungsjahr ist, wenn ein Ehepartner bis zur Hochzeit Alleinerziehendend ist. Das fällt ja bei Zusammenveranlagung weg.

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                    #10
                    Ich sehe immer noch keinen sinnvollen Grund, warum die Zusammenveranlagung nicht vorteilhaft sein sollte.
                    Dann lese dir doch mal einfach den Beitrag Nr. 5 von Charlie24 durch. Entgeltersatzleistungen oder hohe agB koennten durchaus fuer eine getrennte Veranlagung sprechen.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Entgeltersatzleistungen oder hohe agB koennten durchaus fuer eine getrennte Veranlagung sein.
                      Die gab es aber nach dem, was bisher vorgetragen wurde, offensichtlich nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Gut beobachtet.

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                          #13
                          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                          Dann lese dir doch mal einfach den Beitrag Nr. 5 von Charlie24 durch. Entgeltersatzleistungen oder hohe agB koennten durchaus fuer eine getrennte Veranlagung sprechen.
                          Sehr witzig. Lies dir mal Nr. 2 durch.

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