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Feststellungserklärung – Grundstücksgemeinschaft

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    Feststellungserklärung – Grundstücksgemeinschaft

    Hallo,

    ich und mein Bruder haben ein Einfamilienhaus geerbt, das wir gemeinschaftlich vermieten.
    Hierzu haben wir eine Grundstücksgemeinschaft gegründet. Die Einnahmen/Ausgaben werden 50:50 aufgeteilt.

    Ich habe hierzu die Anlagen FB, FE1 und V verwendet.

    Hier meine Fragen, ob ich das richtig ausgefüllt habe:
    In Anlage FB habe ich die Beteiligten, d. h. mich und mein Bruder und die Aufteilungsquote jeweils 50/100 angegeben
    In Anlage V die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die Werbungskosten angegeben
    In Anlage FE1 bin ich mir unsicher:
    Muss ich unter "5-Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen" nochmals die Beteiligten gemäß Anlage FB aufführen und eintragen?
    Dies ist doch bereits in Anlage FB erfolgt.

    Das Ergebnis der Einkünfte wird dann jeweils zur Hälfte in die Einkommensteuererklrung bei mir und meinem Bruder eingefügt?
    Viele Grüße Udo Karl

    #2
    Muss ich unter "5-Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen" nochmals die Beteiligten gemäß Anlage FB aufführen und eintragen?
    Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird, bleibt 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen leer, auch die Nummern der Beteiligten sind nicht mehr einzutragen.

    Das Ergebnis der Einkünfte wird dann jeweils zur Hälfte in die Einkommensteuererklrung bei mir und meinem Bruder eingefügt?
    Richtig ! Ab 2023 gehört das in die neue Anlage V-Sonstige, bis 2022 sind Einkünfte aus Grundstücksgemeinschaften auf der Teilseite 2 der Anlage V zu erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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