Hallo,
ich und mein Bruder haben ein Einfamilienhaus geerbt, das wir gemeinschaftlich vermieten.
Hierzu haben wir eine Grundstücksgemeinschaft gegründet. Die Einnahmen/Ausgaben werden 50:50 aufgeteilt.
Ich habe hierzu die Anlagen FB, FE1 und V verwendet.
Hier meine Fragen, ob ich das richtig ausgefüllt habe:
In Anlage FB habe ich die Beteiligten, d. h. mich und mein Bruder und die Aufteilungsquote jeweils 50/100 angegeben
In Anlage V die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die Werbungskosten angegeben
In Anlage FE1 bin ich mir unsicher:
Muss ich unter "5-Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen" nochmals die Beteiligten gemäß Anlage FB aufführen und eintragen?
Dies ist doch bereits in Anlage FB erfolgt.
Das Ergebnis der Einkünfte wird dann jeweils zur Hälfte in die Einkommensteuererklrung bei mir und meinem Bruder eingefügt?
ich und mein Bruder haben ein Einfamilienhaus geerbt, das wir gemeinschaftlich vermieten.
Hierzu haben wir eine Grundstücksgemeinschaft gegründet. Die Einnahmen/Ausgaben werden 50:50 aufgeteilt.
Ich habe hierzu die Anlagen FB, FE1 und V verwendet.
Hier meine Fragen, ob ich das richtig ausgefüllt habe:
In Anlage FB habe ich die Beteiligten, d. h. mich und mein Bruder und die Aufteilungsquote jeweils 50/100 angegeben
In Anlage V die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die Werbungskosten angegeben
In Anlage FE1 bin ich mir unsicher:
Muss ich unter "5-Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen" nochmals die Beteiligten gemäß Anlage FB aufführen und eintragen?
Dies ist doch bereits in Anlage FB erfolgt.
Das Ergebnis der Einkünfte wird dann jeweils zur Hälfte in die Einkommensteuererklrung bei mir und meinem Bruder eingefügt?
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