Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage S - Trotz Gewinn aus EÜR dennoch Einnahmen aus Nebenberuflicher Tätigkeit?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage S - Trotz Gewinn aus EÜR dennoch Einnahmen aus Nebenberuflicher Tätigkeit?

    Hallo,

    Ich verzweifle gerade und hoffe, dass ihr mir helfen könnt? Leider gibt die Suche im Froum nicht viel her (auch weil die Suche grottenschlecht ist - zumindest habe ich nicht herausgefunden, wie ich nach "Anlage S" suche - da kommt jeder Beitrag, bei dem das Wort "Anlage" sowie irgendwo im Text der Buchstabe "S" auftaucht... das ist ziemlich häufig der Fall...)

    Die Hilfe im Elster Formular online ist ja grottig schlecht.
    Situation: Ehepaar, sie (= Person B) arbeitet neben ihrer Angestelltentätigkeit selbständig als Physiotherapeutin.
    EÜR erstellt - einzige Möglichkeit, erstmal ihn (=Person A) anzugeben, nachher ist sie (Person B) als "Betriebsinhaber" angeführt (dabei gibt es ja gar keinen "Betrieb" im eigentlichen Sinne). Egal.
    Gewinn aus der EÜR in die Anlage S Zeile 1 übernommen.

    Jetzt die Frage:
    Müssen dennoch auf Blatt 3 der Anlage S unter Sonstiges, Zeile 46 die Einnahmen aufgeführt werden, die zum Gewinn in Zeile 1 geführt haben (Zeile 1 ist in unserem Fall ganz einfach Behandlungsgebühren abzüglich Fahrtkosten und Versicherungen)?

    Danke für jegliche Hilfe!




    #2
    Warum willst du denn unter Sonstiges etwas eintragen ? Die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben sind in der EÜR zu erklären,

    nur der Gewinn gehört in die Anlage S.

    Warum gibst du dich in der EÜR an ? Da gehört allenfalls eure Einkommensteuernummer als Leitsteuernummer eingetragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank erstmal, Charlie24 !

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Warum willst du denn unter Sonstiges etwas eintragen ? Die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben sind in der EÜR zu erklären,

      nur der Gewinn gehört in die Anlage S.

      Warum gibst du dich in der EÜR an ? Da gehört allenfalls eure Einkommensteuernummer als Leitsteuernummer eingetragen.
      Bemerkung vorneweg: Es geht um 2022.
      1. Ich will ja gar nichts unter Sonstige eintragen - ich frage mich nur, ob ich Zeile 46 ausfüllen muss, weil es die Zeile nun mal gibt. Aber ich verstehe Dich so, dass ich nicht muss, da ich ja schon den Gewinn aus der EÜR angegeben habe. (Sind nur 300 Euro - Aber 2023 etwas mehr, wächst halt, und die Versicherungen und Fahrtkosten haben im ersten Jahr ziemlich zugeschlagen, da die Tätigkeit erst Ende des Jahres aufgenommen wurde.)
      2. In der EÜR muss halt am Anfang eine Steuernummer angegeben werden, und da wir nur eine gemeinsame Steuernummer als Ehepaar haben habe ich diese gewählt. Und dann bin ich halt (als Person A) aufgetaucht. Ich denke aber, dass das kein Problem ist, da ich später als "Betriebsinhaber" meine Frau eintragen kann.
      Viele Grüße aus dem Rheinland!
      Zuletzt geändert von NetLord; 29.03.2024, 12:57.

      Kommentar


        #4
        Deine Frau hätte die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen müssen. Dann hätte sie dafür eine eigene Steuernummer bekommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Deine Frau hätte die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen müssen. Dann hätte sie dafür eine eigene Steuernummer bekommen.
          Ooops guter Hinweis. Jetzt fällt meiner Frau auch ein, dass sie mal eine Steuernummer bekommen hat. Da werden wir wohl mal am Dienstag anrufen und fragen, was wir mit der falsch abgeschickten EÜR machen sollen... Neu? Oder ändern die das?

          Danke für die Hilfe!

          Kommentar

          Lädt...
          X