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    Rentenbezugsmitteilung

    Hallo.
    Mein Rentenbezug 2023 ist bis heute in Elster nicht angekommen. Ich habe auch vor mehreren Wochen angerufen und danach gefragt. Man sagte mir, das würde erst bis Ende März der Fall sein. Jetzt war aber schon der letzte Arbeitstag im März und ich glaube auch, die Übermittlung von der Rentenversicherung an das Finanzamt ist normalerweise bis Ende Februar...

    Wenn ich meine Bescheinigungen aktualisiere/abrufe, ist diese nach wie vor nicht dabei...

    Kann es sein, dass es an meiner geänderten Steuernummer liegt?

    #2
    Kann es sein, dass es an meiner geänderten Steuernummer liegt?
    Nein, übermittelt wird unter Verwendung der 11-stelligen persönlichen Steueridentifikationsnummer und die bleibt ja lebenslang unverändert.

    Dass sich die Übermittlung bis Mitte März hingezogen hat, habe ich zwar auch schon mal erlebt, aber bis Ende März ist schon arg spät.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Liegt denn die Papierbescheinigung über die gemeldeten Beträge vor? Hast Du diese beantragt (das muss man ein einziges mal machen, dann kommt die Bescheinigung jährlich). Hier kann man das online erledigen.

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        #4
        Bitte beim Online-Antrag auf der Seite der Rentenversicherung kein Endjahr eintragen !

        Ich habe die Information über die Meldung an die Finanzverwaltung 2014 für meine Rente beantragt, damals wollte ich mich nicht auf

        den Bescheinigungsabruf allein verlassen. Für die Rente meiner Frau haben wir das aber nicht mehr beantragt, da hat der Abruf bisher immer

        geklappt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
          Liegt denn die Papierbescheinigung über die gemeldeten Beträge vor? Hast Du diese beantragt (das muss man ein einziges mal machen, dann kommt die Bescheinigung jährlich). Hier kann man das online erledigen.
          Die Papierbescheinigung kam auch nicht. Ich hatte dann vor etwa 2,5 Wochen diese Bescheinigung angefordert (da stand, sie kommt dann etwas nach 1 Woche), ist aber nichts da bis heute ...

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            #6
            Zitat von Peter H. Beitrag anzeigen

            Die Papierbescheinigung kam auch nicht. Ich hatte dann vor etwa 2,5 Wochen diese Bescheinigung angefordert (da stand, sie kommt dann etwas nach 1 Woche), ist aber nichts da bis heute ...
            Ich würde mal noch zwei Wochen warten. Notfalls musst Du es halt machen wie "früher" und die Beträge (Bruttorente, Krankenversicherung abzüglich Zuschuss zur KV, Pflegeversicherung) selbst ermitteln und in der Anlage R (Zeile 4) und der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 16 und 18) eintragen. Normalerweise kann man das gut anhand der Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07. machen (jeweils das 6 fache der dort ausgewiesenen alten und neuen Beträge).

            Das Finanzamt wartet wahrscheinlich sowieso ab bis die Meldung der DRV da ist. Aber Du bist dann halt in der Warteschlange weiter vorne.

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              #7
              Normalerweise kann man das gut anhand der Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07. machen (jeweils das 6 fache der dort ausgewiesenen alten und neuen Beträge).
              So bekommt man zwar die Bruttorente, aber nicht den Rentenanpassungsbetrag. Der wird ja bei Rentenbeginn vor 2022 im Jahr 2023 ebenfalls benötigt.

              Man kann den zwar auch selbst ermitteln indem man von der Jahresbruttorente 2023 die Jahresbruttorente des ersten vollen Rentenjahrs abzieht, bei

              einem Rentenbeginn vor 2019 ist das Ergebnis aber nur dann korrekt, wenn in der Rente keine Kinderziehungszeiten enthalten sind.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Wenn man die Zahlen aus der Erklärung vom letzten Jahr hat (sprich Jahresbetrag der Rente und Rentenanpassungsbetrag im VZ 22) kann man den neuen Rentenanpassungsbetrag doch einfach ermitteln, indem man die Differenz zwischen den Jahresbeträgen 23 und 22 zum alten hinzu addiert?

                Klingt für mich jedenfalls einfacher, als den Bruttobetrag der Rente im Jahr der Festschreibung heraus zu suchen.

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  Wenn man die Zahlen aus der Erklärung vom letzten Jahr hat (sprich Jahresbetrag der Rente und Rentenanpassungsbetrag im VZ 22) kann man den neuen Rentenanpassungsbetrag doch einfach ermitteln, indem man die Differenz zwischen den Jahresbeträgen 23 und 22 zum alten hinzu addiert?
                  Ja, das sehe ich auch so. Interessanterweise quittiert die ELSTER-Vorausberechnung das Fehlen eines Eintrages beim Anpassungsbetrag nicht mit einer Fehlermeldung sondern rechnet dann falsch (nämlich mit einem zu geringen Besteuerungsanteil, gerade mal für 2023 getestet).
                  Zuletzt geändert von Telepeter; 31.03.2024, 17:46.

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                    #10
                    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                    Interessanterweise quittiert die ELSTER-Vorausberechnung das Fehlen eines Eintrages beim Anpassungsbetrag nicht mit einer Fehlermeldung sondern rechnet dann falsch (nämlich mit einem falschen Besteuerungsanteil, gerade mal für 2023 getestet).
                    Es kann ja theoretisch sein, dass es eine grundlegende Neuberechnung der Rente gab und der Rentenanpassungsbetrag genullt ist, der Beginn der Rente aber gleich bleibt.

                    ​​​​

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                      #11
                      Jedenfalls kann sich das Finanzamt schlecht auf eine untzerbliebene Angabe zum Rentenanpassungsbetrag verlassen und einfach mit "0" rechnen so wie ELSTER das macht. Spätestens zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Steuererklärung müssen die übermittelten Zahlen von der DRV vorliegen.

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