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Ausschließlich Homeoffice im Schlafzimmer

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    Ausschließlich Homeoffice im Schlafzimmer

    Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir jemand helfen.




    Ich arbeite ausschließlich im Home-Office habe kein Büro in der Firma, habe aber auch kein eigenes Arbeitszimmer, sondern habe eine Ecke im Schlafzimmer in dem ich ausschließlich im gesamten Jahr arbeite. Kann ich dies steuerlich absetzen oder kann ich tatsächlich nur mit der Home-Office Pauschale arbeiten? Es geht um Steuerjahr 2022

    #2
    Du kannst die ab 2023 auf 6 € erhöhte Home-Office-Pauschale ansetzen, egal wo Dein Arbeitsplatz in der Wohnung ist. Damit kommst Du bei 210 Arbeitstagen auf 1.260 € und mithin auf einen Betrag in etwa der gleichen Höhe auf die bisher die Arbeitszimmer-Kosten gedeckelt waren wenn das Arbeitszimmer nicht der einzige Arbeitsort ist.
    Wenn Du ausschließlich von zu Hause aus arbeitest muss es m. E. für die unbeschränkte Abzugsfähigkeit der anteiligen Kosten einen eindeutigen flächenmäßigen Aufteilungsmaßstab geben, der bei einer Arbeitsecke in einem ansonsten privat genutzten Raum schwer darzustellen sein wird.

    Für 2022 dürfte es leider nur die Home-Office-Pauschale in der bisherigen Höhe von 3 € geben, also die Hälfte.

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      #3
      Vielen Dank, schöne Ostern

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        #4
        Für 2022 dürfte es leider nur die Home-Office-Pauschale in der bisherigen Höhe von 3 € geben, also die Hälfte.
        Waren das nicht 5,00 € für höchstens 120 Tage, also maximal 600,00 € für das Jahr ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Waren das nicht 5,00 € für höchstens 120 Tage, also maximal 600,00 € für das Jahr ?
          Das ist richtig, da habe ich mich gerade vertan.

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            #6
            Telepeter # 2:
            .Wenn Du ausschließlich von zu Hause aus arbeitest muss es m. E. für die unbeschränkte Abzugsfähigkeit der anteiligen Kosten einen eindeutigen flächenmäßigen Aufteilungsmaßstab geben, der bei einer Arbeitsecke in einem ansonsten privat genutzten Raum schwer darzustellen sein wird.
            Kannst du deine These denn belegen? Nach meiner langjährigen Erinnerung musste das Arbeitszimmer ein separater Raum sein und vor allem kein steuerschädliches Sofa haben.
            S. auch folgender Beitrag: https://www.steuerzahler-rheinland-p...arbeitszimmer/

            Die Home-Office-Regelung ab 2023 ist m.E. gerechter, da auch entsprechende Kosten für Arbeitsplätze z.B. im Wohn- oder Schlafzimmer (gedeckelt) berücksichtigt werden.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Zitat von timote Beitrag anzeigen
              Nach meiner langjährigen Erinnerung musste das Arbeitszimmer ein separater Raum sein...
              Nichts anderes meine ich mit "eindeutigen flächenmäßigen Aufteilungsmaßstab" - nämlich einer der durch die Wände im Grundriss definiert wird.

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