Hallo, ich habe im Jahr 2023 eine Wohnung verkauft. Kann ich die Maklergebühren als Aufwand in meiner Steuererklärung geltend machen? In Anlage V? An welchem Ort genau und wie geht das? Danke.
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Keine Ankündigung bisher.
Maklergebühren
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Wenn er einen Verkaufsgewinn als Spekulationsgeschäft versteuern muss, darf er die natürlich dort abziehen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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