Maklergebühren

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  • petertax
    Benutzer
    • 10.07.2020
    • 30

    #1

    Maklergebühren

    Hallo, ich habe im Jahr 2023 eine Wohnung verkauft. Kann ich die Maklergebühren als Aufwand in meiner Steuererklärung geltend machen? In Anlage V? An welchem ​​Ort genau und wie geht das? Danke.
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Auf keinen Fall in der Anlage V denn Du hast ja keine Vermietungsabsicht mehr.

    Die Kosten könnten allenfalls dann relevant sein wenn Du einen gewerblichen Grundstückshandel betreibst.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Wenn er einen Verkaufsgewinn als Spekulationsgeschäft versteuern muss, darf er die natürlich dort abziehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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