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Berechnung der Einkommenssteuer für 2023 - Altersvorsorgeaufwendungen

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    Berechnung der Einkommenssteuer für 2023 - Altersvorsorgeaufwendungen

    Nach erfolgter Eingabe der Daten für die Einkommenssteuer 2023 erhält man eine automatische Berechnung - unter Vorbehalt -. In der Berechnung unter Sonderausgaben - beschränkt abziehbare Sonderausgaben Altersvorsorge, tauchen nur die Beiträge zur gesetzlichen RV auf. Die übrigen Beiträge zu Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht werden hier nicht einbezogen, obwohl die Einträge erfolgt sind.

    Liegt hier ein Berechnungsfehler vor?

    Ich bin etwas ratlos, ob ich trotzdem meine Daten übermitteln kann, wohl die Beträge nicht in Summe einbezogen werden.

    #2
    Zitat von JensFRA Beitrag anzeigen
    Liegt hier ein Berechnungsfehler vor?
    Nein, das liegt am Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen, der im Allgemeinen schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht bzw. überschritten wird.

    ​​​​​​

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      #3
      Der Höchstbetrag ist aber nicht ausgeschöpft. Es geht hier ausschließlich um die Altersversorgung. Im letzten Bescheide wurden hier neben den Beiträgen zur Rentenversicherung, auch die weiteren Beträge in die Kürzung des zu versteuernden Einkommens einbezogen. Alles Eingaben entsprechen dem Vorjahr, nur eben in der Summierung der Berechnung tauchen diese nicht auf und führen zu einem eklatanten Nachzahlungsbetrag, der nicht nachvollziehbar ist.

      Die Daten entsprechend annähernd alle dem Vorjahr. Jetzt kommt satt einem Guthaben eine deutliche Nachzahlung heraus. Dies zurückzuführen auf die Nichtberüchsichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen.

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        #4
        Zitat von JensFRA Beitrag anzeigen
        Es geht hier ausschließlich um die Altersversorgung.
        Ich glaube, du vermischst die verschiedenen Säulen der Altersvorsorge. In der selben Liga wie die gesetzliche Rentenversicherung spielt nur Rürup mit. Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, wenn es nicht zufällig Riester ist, und wo eh nur Altverträge vor 2005 zählen, gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

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          #5
          Danke für den regen Austausch. Ich denke, dass ich das nicht vermische. Ich habe alle Beträge der Altersvorsorge analog des letzten Jahres erfasst - auch in der selben Rubrik. Im Steuerbescheid werden diese Summe auch ausgewiesen, in der Elsterberechnung eben nicht. Von daher meine Vermutung, dass hier bei der Elsterberechnung die Beträge nicht berücksichtigt werden. Im letzten Jahr war diese vorläufige Berechnung auch noch nicht verfügbar - vor Versendung. Wie gesagt, eine Vermutung. Ich habe jetzt alles Beträge nochmals durchgeprüft mit dem Vorjahr verglichen und komme zu dem o.g. Ergebnis.

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            #6
            Es sind weder für letztes noch dieses Jahr diesbezügliche Fehler bekannt. Ohne weiteren Input, welche Beträge du wo angegeben hast und um was für einen Vertrag es sich handelt, wirst du mit dem "Fehler" leben müssen.

            Ein klassische Rentenversicherung mit oder ohne Kapitalwahlrecht taucht im Bescheid nicht unter Altersvorsorgebeiträge auf. Dort erscheint Riester.

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              #7
              Ich denke, dass ich das nicht vermische.
              Alles, was in den Zeilen 43 bis 48 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erfassen ist, fällt regelmäßig den Höchstbeträgen von 1.900/3.800 € zum Opfer.

              Wenn die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung darüber liegen, hat das alles keine steuerlichen Auswirkungen.

              Das betrifft u. a. die Arbeitslosenversicherung wie auch (seit 2004) geleistete Beiträge zur Zusatzversorgung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke für die Erläuterungen.

                Ich habe jetzt einmal versucht, den Sachverhalt in einer Gegenüberstellung von Einkommensteuerbescheid und Elsterberechnung darzustellen. Bei identischen Eingaben (gleiche Beträge) in 2022 und 2023 kommen unterschiedliche Ergebnisse der zur berücksichtigenden Altersversorgungsaufwendungen heraus.

                Siehe Bild
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                  #9
                  Wenn man natürlich so schlau ist, Beiträge zu Riester als (alte) Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht einzutragen, statt dort, wo es vorgesehen ist, nämlich unter den Zusatzangaben zur Steuerberechnung, ist es kein Wunder, dass die Berechnung nicht stimmt.

                  Mit dem Abruf von Bescheinigungen wäre das nicht passiert.

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                    #10
                    Noch ergänzend zum Screenshot
                    • soweit angedeutet werden soll, dass FA hätte 94% der Altersvorsorgeaufwendungen von 20.000, bestehend aus 8.000 gesetzliche Rentenversicherung, 2.000 Riester, 10.000 Mustermann LV, so ist dies falsch. Riester gehört hier nicht rein, sondern nur Beiträge lt. §10 Abs 1 Nr 2 EStG, also gesetzliche Rentenversicherung, berufständige Versorgungseinrichtungen und Rürup.
                    • Riester fällt unter §10a und taucht im Bescheid unter Altersvorsorgebeiträge auf, das ist sogar im Screenshot links unten noch zu sehen.
                    • Im Bescheid des letzten Jahres tauchen neben KV und PV keine sonstigen Vorsorgeaufwendungen auf, unsere Annahme, dass der Höchstbetrag überschritten wurde, ist also offensichtlich korrekt.
                    • Wie gesagt gehört Riester in Anlage AV, der Beitrag in die Zusatzangaben.
                    • Soweit die Mustermann LV mutmaßlich Rürup ist, gehört sie in Zeile 7. Da Rürup zwingend weder kündbar, vererbbar, beleihbar noch kapitalisierbar ist, passt sie unter RV mit Kapitalwahlrecht nun wirklich nicht.

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                      #11
                      Danke für die hilfreichen, aufschlussreichen Informationen. Man darf sich immer über so freundliche Menschen freuen .

                      noch zur Info: es ist keine Rürup LV . Ich wollte nun nicht wirklich meine realen Zahlen und den Steuerbescheid veröffentlichen . Und auch nicht die Steuergesetzgebung in meinem Alter noch lernen. Trotzdem danke .

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                        #12
                        Zitat von JensFRA Beitrag anzeigen
                        noch zur Info: es ist keine Rürup LV . Ich wollte nun nicht wirklich meine realen Zahlen und den Steuerbescheid veröffentlichen .
                        Dann taucht die LV auch nicht unter den Altersvorsorgeaufwendungen auf. Punkt.

                        Ich ging stillschweigend davon aus, dass die Zahlen wenigstens per Größenordnung stimmen. Keiner hat hier Lust, aus Jux und Dollerei zu antworten.

                        Ergebnis ist jedenfalls, dass Mein Elster richtig rechnet. Wenn das FA das anders tut, musst du deine Fehleinträge suchen. Auf den Abruf habe ich schon hingewiesen.

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                          #13
                          Nochmals danke für deine freundlichen Hinweise . Punkt

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