Honorar wo eintragen?

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  • Ola86
    Neuer Benutzer
    • 29.03.2024
    • 3

    #1

    Honorar wo eintragen?

    Ich bin einer nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit nachgegangen (neben meinem Hauptjob). Ich habe 600€ Honorar erhalten, welches nicht vom Arbeitgeber versteuert wird, sondern ggf. vom Steuerpflichtigen selbst, z. B. in der Steuererklärung. Aber wo muss ich das eintragen? Ich bin nicht selbstständig und habe kein Gewerbe/ Kleinunternehmen. Die Tätigkeit: Dozentin
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wenn Du einen Arbeitgeber hast dann muss der auch Lohnsteuer einbehalten und eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Andernfalls bist Du als Dozentin natürlich selbständig und füllst die EÜR und die Anlage S oder G aus.

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    • reckoner
      Erfahrener Benutzer
      • 27.12.2009
      • 5920

      #3
      Hallo,

      wenn das eine einmalige Tätigkeit war (so hört es sich an), dann gehört es nur in die Anlage SO.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Wenn die Tätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG oder § 3 Nr. Nr. 26a EStG fällt ist sie in der Höhe steuerfrei und kann in Zeile 22 der Anlage N eingetragen werden (Bezeichnung als "Honorare § 3 Nr. 26 oder 26a EStG").

        Falls nicht werden im allgemeinen 25% pauschal als Betriebsausgaben anerkannt. Ob Du wirklich eine EÜR ausfüllen musst würde ich abwarten. Erst mal genügt es, in der Anlage S Zeile 4 bei der Bescheibung der Tätigkeit "Honorar aus Dozententätigkeit 600 € ./. 25% BA pauschal" einzutragen und dann 450 € in das Betragsfeld.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 30.03.2024, 07:41.

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        • Ola86
          Neuer Benutzer
          • 29.03.2024
          • 3

          #5
          Lieber Telepeter,
          ihre Antwort scheint wohl die richtige zu sein. Ich habe nochmals bei der Honorarstelle nachgefragt. Vielen Dank! Das hat geholfen.

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          • Ola86
            Neuer Benutzer
            • 29.03.2024
            • 3

            #6
            Dürfte ich bitte noch eine Frage stellen: Warum gibt es bei der Steuerberechnung einen niedrigeren Wert, wenn ich es in Zeile 4 eintrage? Muss ich es eher in der Anlage S unter Sonstiges „Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit“ die 450€ eintragen? Das würde bei der Steuerberechnung nichts ausmachen.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45927

              #7
              Warum gibt es bei der Steuerberechnung einen niedrigeren Wert, wenn ich es in Zeile 4 eintrage?
              Du meinst bei der Steuererstattung ? Das ist doch klar, ein Gewinn in Zeile 4 der Anlage S muss versteuert werden.

              Als steuerfrei kannst du den Gewinn nur dann behandeln, wenn die Voraussetzungen von § 3 Nr. 26 EStG vorliegen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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