Ich bin einer nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit nachgegangen (neben meinem Hauptjob). Ich habe 600€ Honorar erhalten, welches nicht vom Arbeitgeber versteuert wird, sondern ggf. vom Steuerpflichtigen selbst, z. B. in der Steuererklärung. Aber wo muss ich das eintragen? Ich bin nicht selbstständig und habe kein Gewerbe/ Kleinunternehmen. Die Tätigkeit: Dozentin
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Keine Ankündigung bisher.
Honorar wo eintragen?
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Wenn die Tätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG oder § 3 Nr. Nr. 26a EStG fällt ist sie in der Höhe steuerfrei und kann in Zeile 22 der Anlage N eingetragen werden (Bezeichnung als "Honorare § 3 Nr. 26 oder 26a EStG").
Falls nicht werden im allgemeinen 25% pauschal als Betriebsausgaben anerkannt. Ob Du wirklich eine EÜR ausfüllen musst würde ich abwarten. Erst mal genügt es, in der Anlage S Zeile 4 bei der Bescheibung der Tätigkeit "Honorar aus Dozententätigkeit 600 € ./. 25% BA pauschal" einzutragen und dann 450 € in das Betragsfeld.Zuletzt geändert von Telepeter; 30.03.2024, 09:41.
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Dürfte ich bitte noch eine Frage stellen: Warum gibt es bei der Steuerberechnung einen niedrigeren Wert, wenn ich es in Zeile 4 eintrage? Muss ich es eher in der Anlage S unter Sonstiges „Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit“ die 450€ eintragen? Das würde bei der Steuerberechnung nichts ausmachen.
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Warum gibt es bei der Steuerberechnung einen niedrigeren Wert, wenn ich es in Zeile 4 eintrage?
Als steuerfrei kannst du den Gewinn nur dann behandeln, wenn die Voraussetzungen von § 3 Nr. 26 EStG vorliegen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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