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Gesonderte und einheitliche Feststellung, 100% + 0% Einkünfte angeben

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung, 100% + 0% Einkünfte angeben

    Hallo,
    meine Frau und ich geben für unsere GbR zum ersten Mal die "gesonderte und einheitliche Feststellung" ab.
    wo gebe ich die Vermietungs-Einkünfte an?
    Hat jemand einen Tip?
    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von rob50; 30.03.2024, 16:25.
    Freundliche Grüße
    rob50

    #2
    Bei der Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung muss die Aufteilung in der Anlage FE 1 erfolgen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für Ihre schnelle Antwort am Ostersamstag.

      in der Anlage FE 1 unter Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung
      sehe ich:
      - abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen
      - Einkünfte aus Ergänzungsvermögen
      - Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten

      wo gebe ich die Vermietungs-Einkünfte meiner Frau an?
      ansonsten auch in realen Zahlen (nicht als Prozent-Angabe)

      Freundliche Grüße
      rob50
      Freundliche Grüße
      rob50

      Kommentar


        #4
        Das Ergebnis aus der Anlage V muss zunächst unter abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen eingetragen werden.

        Dann muss unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen die Nummer der Ehefrau eingetragen und bei ihr dann wieder der gesamte Betrag.

        Ob solche Konstruktionen vom Finanzamt akzeptiert werden, ist eine steuerrechtliche Frage.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          prima, so werden wir das tun.

          Vielen Dank für die sehr schnelle Unterstützung!
          Freundliche Grüße
          rob50

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ob solche Konstruktionen vom Finanzamt akzeptiert werden, ist eine steuerrechtliche Frage.
            Nach meiner Erfahrung geht das nur, wenn es dafür einen triftigen, vertraglich am besten zu notarieller Urkunde festgehaltenen Grund gibt. Was man auch im Auge behalten muss ist, dass darin eine Schenkung liegen könnte (was allerdings zwischen Ehegatten wegen der hohen Freibeträge bei der Erbschafts-/Schenkungssteuer unproblematischer ist als zwischen anderen Beteiligten).

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              #7
              Vielen Dank.
              Die steuerrechtliche Seite haben wir vorab geklärt.
              Freundliche Grüße
              rob50

              Kommentar

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