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Lebenslange Leibrenten aus priv. Renenversicherung

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    Lebenslange Leibrenten aus priv. Renenversicherung

    Meine Frauen und ich bekommen seit 2023 monatlich jeweils eine priv. Leibrente ausgezaht.
    In den beiden Mitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt werden die Jahresbeträge ausgewiesen, für meine Frau in der Zeile zu § 22 EStG, Doppelbuchstabe aa, und bei mir Doppelbuchstabe bb.
    Wo werden diese beiden Beträge in der Anlage R eingetragen, je nach Doppelbuchstabe? Ich finde dort nur eine Möglichkeit unter "2 - Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen ...", wobei dort nicht nach Doppelbuchstabe unterschieden wird.

    #2
    Auch wenn das vielleicht schon gebetsmühlenartig klingt: Nutz doch den Bescheinigungsabruf! Dann landen die Zahlungen automatisch in der richtigen Zeile.

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      #3
      Ist einen Versuch wert, danke. Kann ich den zunächst nur einmal zum Testen aktivierten automatischen Belegabruf später wieder widerrufen?

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        #4
        Kann ich den zunächst nur einmal zum Testen aktivierten automatischen Belegabruf später wieder widerrufen?
        Wo hast du denn den Bescheinigungsabruf aktiviert ? In Mein ELSTER oder wird der Abrufservice eines Steuerprogramms genutzt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Noch habe ich ihn gar nicht aktiviert, möchte aber - zunächst aber nur testweise - mal den obigen Vorschlag von Telepeter umsetzen, und das ganze in MEIN ELSTER.

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            #6
            Der Belegabruf wird in Mein Elster nur angewendet, wenn man sich in jeder einzelnen Erklärung bewusst dafür entscheidet. Für den Ehegatten muss einmalig eine Abrufberechtigung beantragt, werden, für den Zertifikatsinhaber funktioniert der Abruf inzwischen grundsätzlich ohne weitere Berechtigung.

            Man kann auch die Erklärung speichern, den Belegabruf testweise starten, sich das Ergebnis angucken und dann die Erklärung ohne zu speichern wieder schließen. Dann hat man immer noch die vorherige Version zur Verfügung.

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              #7
              Heißt, der Belegabruf muss jedes mal neu vorgenommen werden, ist also keine "Dauerentscheidung"?

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                #8
                Heißt, der Belegabruf muss jedes mal neu vorgenommen werden, ist also keine "Dauerentscheidung"?
                Ob du abrufst oder nicht, bleibt dir überlassen. Ich kapiere allerdings nicht, welche Befürchtungen du mit dem Bescheinigungsabruf verbindest.

                Das sind Daten, die an das Finanzamt übermittelt wurden. Die sind in aller Regel richtig und werden vom Finanzamt für die Veranlagung

                herangezogen. Warum sollte man diese Daten nicht auch selbst nutzen ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Da fehlen mir halt noch Erfahrungswerte, habe das noch nie gemacht und bislang immer alles selbsr ausgefüllt.
                  Wenn ein Abruf nicht automatisch einen "Dauerbezug" darstellt, will ich das gern einmal probieren.

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                    #10
                    Du kannst die abgerufenen und in die Erklärung eingefügten Positionen vor der Abgabe immer noch händisch ändern wie es Dir beliebt - macht allerdings normalerweise keinen Sinn.

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                      #11
                      Vermutlich trifft's hier nicht zu, aber trotzdem vorsichts- und vollständigkeitshalber:

                      In diesem Steuer-Newsletter wird darauf hingewiesen, dass Lebens-/Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bei Einmalauszahlung ja schon immer steuerfrei waren, bei der Auszahlung via Leibrente aber der Ertragsanteil versteuert werden musste. Es gibt aber inzwischen ein BFH-Urteil aus 2021, dass auch bei Wahl einer Leibrente die Auszahlung steuerfrei sein muss (zumindest bis die eingezahlten Beträge erreicht werden). Da die Versicherer aber die Rente automatisch an die Finanzämter melden und die Finanzämter das neue Urteil noch nicht von sich aus anwenden, soll man aufpassen, ob nicht so eine Rente im Steuerbescheid auftaucht, die da gar nicht hingehört, und ggf. Einspruch einlegen.

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                        #12
                        Danke für den Hinweis, mhanft, unsere beiden RVs wurden erst 2008 abgeschlossen.

                        Das mit dem Abruf werde ich nachher mal ausprobieren und schauen, wohin die Rentenbeiträge "gewandert" sind.

                        Edit: Wo finde ich den jetzt diese Möglichkeit zum Abruf? Den Code muss man ja bei MEIN ELSTER nicht mehr anfordern.
                        Zuletzt geändert von Andy30; 02.04.2024, 16:20.

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                          #13
                          Wo finde ich den jetzt diese Möglichkeit zum Abruf?
                          Schau mal zunächst unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten, ob der Abruf für dich selbst freigeschaltet ist.

                          Der Antrag für die Ehefrau muss unter Bescheinigungen anderer Personen gestellt werden. Die erhält dann einen Brief mit einem

                          Freischaltcode, der einmalig einzugeben ist. Sollte die Ehefrau ein eigenes Konto bei Mein ELSTER haben, muss die Freischaltung

                          dort erfolgen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Unter Formulare & Leistungen habe ich keinen Punkt Bescheinigungen verwalten, Charlie24.

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                              #15
                              Zitat von Andy30 Beitrag anzeigen
                              Unter Formulare & Leistungen habe ich keinen Punkt Bescheinigungen verwalten, Charlie24.
                              Ist das Zertifikat auf die Steuernummer oder die steuerliche Identifikationsnummer ausgestellt?

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