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Handwerkerkosten Eigentumswohnung (Kapitalanlage) abrechnen

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    Handwerkerkosten Eigentumswohnung (Kapitalanlage) abrechnen

    Hallo zusammen, ich bin gerade dabei, meine Lohnsteuererklärung für 2023 zu erstellen und komme bzgl. der Handwerkerkosten in meiner Eigentumswohnung an meine Grenzen.

    Kurzer Hintergrund: In meiner Eigentumswohnung wohnt meine Mutter zur Miete. In dieser Whg. habe ich im letzten Jahr das Badezimmer altersgerecht umbauen lassen. Aufgrund ihrer Pflegestufe hat sie die 4000 € Pflegezuschuss beantragt und auch erhalten. Dieser Betrag ist in die Renovierungskosten geflossen. Jetzt stellt sich die Frage für mich, wie ich die Rechnungen absetzen kann. Da ich nicht selber in der Wohnung wohne, habe ich gelesen, dass ich die Rechnungen wohl als außergewöhnliche Belastungen absetzen kann, richtig? D.h., dass ich in diesem Fall die kompletten Kosten, also nicht nur die Lohnkosten, minus der 4000€ Pflegezuschuss unter Berücksichtigung der vorgegeben "Gehaltsformel" abrechnen könnte?
    Falls das so sein sollte, in welche Zeile müsste ich die Beträge in Elster eintragen?

    Vielen Dank vorab.

    #2
    Mir leuchtet spontan nicht ein, warum der Umbau für deine Mutter für dich agB sein sollen.
    Aber letztlich ist das eine Frage des Steuerrechts, die wir weder beantworten können noch wollen noch dürfen.

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      #3
      Wenn Du die Wohnung vermietet hast ist das Erhaltungsaufwand, der allerdings um die von Deiner Mutter an Dich weitergeleiteten Leistungen der Pflegeversicherung zu mindern ist. Kommt also als Werbungskosten in die Anlage V, wo Du auch die von Deiner Mutter erhaltene Miete erklärst.

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        #4
        Ok, danke. Sind die Werbungskosten dann gleich die Gesamtkosten oder allein "nur" die Lohnkosten?

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          #5
          Ersteres. Du wirst dich aber mit der Abgrenzung zwischen Herstellungskosten (wozu eine sicherlich den Wert erhöhende behindertengerechte Modernisierung ohne großen Zweifel gehören dürfte) und Erhaltungsaufwand sowie AfA beschäftigen dürfen.

          Wie bereits gesagt ist Steuerrecht nicht Thema dieses Forums.

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            #6
            Ich habe so eine Badezimmersanierung in Richtung barrierefrei 2014 schon mal als Erhaltungsaufwand anerkannt bekommen.

            Das zu begründen, setzt allerdings einigermaßen gute Steuerrechtskenntnisse voraus, außerdem sind da keine Zuschüsse geflossen.

            Ist aber, wie schon gesagt, kein Thema dieses Forums.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Das hört sich doch komplizierter an als ich dachte. Aber trotzdem danke!

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                #8
                Es wird auch von der Höhe der Kosten abhängen. Solange die nach Abzug des Zuschusses im vierstelligen Bereich bleiben wird es nach meinen Erfahrungen als Erhaltungsaufwand durchgehen. Ansonsten empfehle auch ich den Gang zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater.

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                  #9
                  Mittlerweile denke ich auch darüber nach, dieses Mal einen Steuerberater hinzu zu ziehen. Das geht mir doch zu sehr in die Tiefe des Steuerrechts.

                  Danke an alle für die Unterstützung!

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