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Auszubildender - Verpflegungspauschalen und Berufsschule

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    Auszubildender - Verpflegungspauschalen und Berufsschule

    Hallo liebe Nutzer,

    ich habe vor meine erste Steuererklärung abzugeben und möchte euch eine Frage bezüglich den Werbungskosten stellen.

    Ich befinde mich derzeit in einer dualen Berufsausbildung, bei der ich blockweise die Berufsschule besuche, jeweils für eine Woche. Diese Berufsschulwochen variieren und sind nicht festgelegt.

    Nun stellt sich mir die Frage wie § 9 (4a) S. 6f. EStG zu interpretieren ist. Und zwar ist die Berufsschule ja eine längerfristige berufliche Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte, somit kann ich ja eine Verpflegungspauschale für Tage (> 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung) ansetzen.

    Wie sind die drei Monate, in denen ich die Tage ansetzen kann, zu interpretieren? Mal angenommen ich habe vom 21.02.2022 bis 25.02.2022 eine Berufsschulwoche gehabt. Geht man da vom 1. des Monats aus oder dann vom 21.02.2022 bis zum 21.05.2022 in der die Dreimonatsfrist gilt?

    Glücklicherweise folgen immer nach ca. drei Monaten vier Wochen komplett schulfreie Zeit, somit gilt dann ja wieder die Dreimonatsfrist von vorne für diese Tätigkeitsstätte. Gelten die drei Monate dann ab den ersten Tag an dem ich mich wieder in der Berufsschule befinde oder direkt nach der 4-wöchigen Pause?

    Es fällt mir auf, dass nach ungefähr drei Monaten immer eine vierwöchige schulfreie Zeit folgt, und daher würde ich gerne wissen, ob die Dreimonatsfrist ab dem ersten Tag meiner Berufsschultätigkeit oder erst nach dieser Pause beginnt.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und hoffe, dass ihr mir Licht ins Dunkeln bringen könnt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jonas

    #2
    In der Eingabehilfe von Mein Elster heißt es

    für dieselbe Auswärtstätigkeit - höchstens jedoch für drei Monate
    Ich gehe doch davon aus, dass Deine 'Auswärtstätigkeit' immer wieder durch die betriebliche Ausbildung unterbrochen wird.

    Kommentar


      #3
      Ja zwischen den Berufsschulwochen sind immer mal wieder 2-5 Wochen betriebliche Ausbildung. Also in den ersten drei Monaten z.B. 3 Wochen Berufsschule und danach kommen 4 Wochen Betrieb wegen Ferien oder weil es einfach so von der Schule gelegt worden ist.

      Kommentar

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