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Grenzgänger Schweiz

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    Grenzgänger Schweiz

    Hallo zusammen,

    ich hatte letztes Jahr zwei Arbeitgeber, zunächst in Deutschland, danach in der Schweiz. Bin Grenzgänger. Ich bin mir jetzt nicht sicher, in welche Anlage ich das jetzt eintragen muss. Den deutschen Arbeitgeber unter Anlage N und den schweizerischen Arbeitgeber unter Anlage N Gre? Was hat es mit dem Punkt unter Anlage N > Angaben zum Arbeitslohn > Angaben zu Grenzgängern auf sich?

    Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung

    Gruß

    #2
    Den deutschen Arbeitgeber unter Anlage N und den schweizerischen Arbeitgeber unter Anlage N Gre? Was hat es mit dem Punkt unter Anlage N > Angaben zum Arbeitslohn > Angaben zu Grenzgängern auf sich?
    Die Anlage N-GRE steht ja nur in Baden-Württemberg zur Verfügung, Grenzgänger aus Bayern müssen bestimmte Angaben deshalb in der Anlage N machen.

    Wenn diese Angaben auch in der Anlage N-GRE abgefragt werden, machst du sie natürlich dort. Dein Arbeitsverhältnis in Deutschland musst du über die

    Anlagen N und Vorsorgeaufwand erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, vielen Dank. Dann werde ich die Angaben zur Arbeit in der Schweiz in Anlage N Gre und die Angaben zur Stelle in Deutschland wie gewohnt in Anlage N und im Vorsorgeaufwand eintragen. Den Punkt mit den Angaben zu Grenzgängern unter Anlage N lasse ich dann demnach frei. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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        #4
        Den Punkt mit den Angaben zu Grenzgängern unter Anlage N lasse ich dann demnach frei.
        Immer vorausgesetzt, diese Angaben werden in N-GRE ebenfalls abgefragt. Ich weiß das nicht auswendig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Genau, das sind die gleichen Angaben, also die gleichen Daten in N Gre auch abgefragt werden, daher war ich so irritiert.

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