Für eine Erbengemeinschaft habe ich eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung einzureichen (ESt 1B). Es handelt sich um eine Bruchteilsgemeinschaft. Die auf die jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallenden Bruchteile werden in den Anlagen FB im Abschnitt 3 („Aufteilungsquote“) für jeden Beteiligten eingetragen (Zähler/Nenner).
Die Erbengemeinschaft hat ausschließlich Kapitaleinkünfte erzielt. Diese werden in der Anlage FE-Kap in den Abschnitten 1-4 der „Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft“ entsprechend der Steuerbescheinigungen eingetragen (zu 100%). Soweit klar.
In der Anlage FE-Kap wird nun im Abschnitt 9 „Aufteilung“ eine Eintragung der mit auf die jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallenden Anteile der Kapitalerträge angefordert.
Frage: Gilt dies nur in den Fällen, in denen von den Bruchteilen in den Anlagen FB abgewichen wird, z.B. auf Grund einer gesonderten Vereinbarung innerhalb der Erbengemeinschaft ?
M.a.W., erfolgt eine automatische Aufteilung gem. der Bruchteile in den Anlagen FB, wenn keine Eintragungen im Abschnitt Feststellungsbeteiligte / „9 Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen“ der Anlage FE-Kap erfolgen ? Denn die dafür erforderlichen Daten sind ja bereits in den Anlagen eingegeben (Besteuerungsgrundlagen und Bruchteile der Feststellungsbeteiligten).
Die Erläuterungen zu den Anlagen bzw. in der Hilfe finden sich leider keine Hinweise hierzu.
Danke und Grüße
Elsterianer
Die Erbengemeinschaft hat ausschließlich Kapitaleinkünfte erzielt. Diese werden in der Anlage FE-Kap in den Abschnitten 1-4 der „Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft“ entsprechend der Steuerbescheinigungen eingetragen (zu 100%). Soweit klar.
In der Anlage FE-Kap wird nun im Abschnitt 9 „Aufteilung“ eine Eintragung der mit auf die jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallenden Anteile der Kapitalerträge angefordert.
Frage: Gilt dies nur in den Fällen, in denen von den Bruchteilen in den Anlagen FB abgewichen wird, z.B. auf Grund einer gesonderten Vereinbarung innerhalb der Erbengemeinschaft ?
M.a.W., erfolgt eine automatische Aufteilung gem. der Bruchteile in den Anlagen FB, wenn keine Eintragungen im Abschnitt Feststellungsbeteiligte / „9 Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen“ der Anlage FE-Kap erfolgen ? Denn die dafür erforderlichen Daten sind ja bereits in den Anlagen eingegeben (Besteuerungsgrundlagen und Bruchteile der Feststellungsbeteiligten).
Die Erläuterungen zu den Anlagen bzw. in der Hilfe finden sich leider keine Hinweise hierzu.
Danke und Grüße
Elsterianer
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