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Feststellungserklärung ESt 1 B, Anlage FE-Kap

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    Feststellungserklärung ESt 1 B, Anlage FE-Kap

    Für eine Erbengemeinschaft habe ich eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung einzureichen (ESt 1B). Es handelt sich um eine Bruchteilsgemeinschaft. Die auf die jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallenden Bruchteile werden in den Anlagen FB im Abschnitt 3 („Aufteilungsquote“) für jeden Beteiligten eingetragen (Zähler/Nenner).
    Die Erbengemeinschaft hat ausschließlich Kapitaleinkünfte erzielt. Diese werden in der Anlage FE-Kap in den Abschnitten 1-4 der „Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft“ entsprechend der Steuerbescheinigungen eingetragen (zu 100%). Soweit klar.

    In der Anlage FE-Kap wird nun im Abschnitt 9 „Aufteilung“ eine Eintragung der mit auf die jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallenden Anteile der Kapitalerträge angefordert.

    Frage: Gilt dies nur in den Fällen, in denen von den Bruchteilen in den Anlagen FB abgewichen wird, z.B. auf Grund einer gesonderten Vereinbarung innerhalb der Erbengemeinschaft ?

    M.a.W., erfolgt eine automatische Aufteilung gem. der Bruchteile in den Anlagen FB, wenn keine Eintragungen im Abschnitt Feststellungsbeteiligte / „9 Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen“ der Anlage FE-Kap erfolgen ? Denn die dafür erforderlichen Daten sind ja bereits in den Anlagen eingegeben (Besteuerungsgrundlagen und Bruchteile der Feststellungsbeteiligten).

    Die Erläuterungen zu den Anlagen bzw. in der Hilfe finden sich leider keine Hinweise hierzu.

    Danke und Grüße
    Elsterianer

    #2
    Gilt dies nur in den Fällen, in denen von den Bruchteilen in den Anlagen FB abgewichen wird
    Nein, bei Kapitalerträgen muss man die auf die Beteiligten entfallenden Beträge immer selbst ausrechnen. Die Anlage FE 1, über die man bei

    anderen Einkünften angeben kann, dass nach dem Schlüssel der Anlage FB verteilt wird, hat keine Erfassungsmöglichkeit für Kapitalerträge.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie 24,

      danke für die Antwort, leider nicht die Erhoffte. Denn das bedeutet eine X-Vervielfachung des Aufwands trotz bereits eingegebener Daten. Hier könnte in der Tat eine Vereinfachung erfolgen.
      Grüsse,
      Elsterianer

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        #4
        Denn das bedeutet eine X-Vervielfachung des Aufwands trotz bereits eingegebener Daten.
        Ich habe letztes Jahr für eine Erbengemeinschaft mit 7 Beteiligten Kapitalerträge erklärt. Die Aufteilung habe ich vorher in Excel rechnen lassen,

        der Zeitaufwand war überschaubar. Es gab zwar unterschiedliche Erbquoten, aber das waren ja letztlich nur 2
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Es ist leider komplexer wg. Investmendfonds mit und ohne Steuerabzug, Altfällen, vielen Banken etc.. Klar simuliere ich es in Excel vorher, aber Ziel sollte es bei -dem sonst sehr guten- Elster sein, den Anwendern bei der Erklärung unnötige Arbeiten zu ersparen, die das Programm erledigen könnte. Wie geschrieben, alle Daten sind bereits vorhanden. Nun muss ich in ca. 100 Feldern die gleichen Daten, nur aufgeteilt, eintragen, die maschinell ermittelt werden könnten, da es keine von den Bruchteilen abweichende Aufteilung gibt.

          Was würde passieren, wenn die Aufteilung nicht zusätzlich eingegeben ist ? Ein Test hat keine Fehlermeldung ergeben.

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            #6
            Was würde passieren, wenn die Aufteilung nicht zusätzlich eingegeben ist ?
            Ich weiß das nicht, ich bin ja auch nur ein Anwender.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              o.k., danke. Ich sehe es mir nochmal genauer in den Formularmechanismen an. Ich muss sowieso noch auf die Banken warten. Ich neige zu meiner Lösung, denn die Erklärungspflicht ist nach Erfassung der Kapitalerträge auf Gemeinschaftsebene, Benennung der Beteiligten mit Ihren Bruchteilen und elektronischer Übermittlung erfüllt.

              Wir können den Beitrag schliessen.

              Danke und Grüße,
              Elsterianer

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