Freibetrag nach §13 Abs.3

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  • mmr
    Neuer Benutzer
    • 29.03.2024
    • 1

    #1

    Freibetrag nach §13 Abs.3

    Hallo, kann mir jemand helfen?
    Wo muss ich den Freibetrag nach § 13 Abs.3 in der Anlage L eintragen
    Danke
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Ehrlich gesagt, ich hab keine Ahnung. Bist Du Dir sicher, dass der Freibetrag bei Dir nicht automatisch berücksichtigt worden ist?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45929

      #3
      Bist Du Dir sicher, dass der Freibetrag bei Dir nicht automatisch berücksichtigt worden ist?
      Der Freibetrag für Land- und Forstwirte wird automatisch berücksichtigt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

      Einzutragen ist da nichts.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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