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Lohnsteuerbescheid Vergleich

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    Lohnsteuerbescheid Vergleich

    Guten Tag,
    ich habe heute meinen Lohnsteuerbescheid bekommen, inkl. Vergleich. Im Vergleich sieht man dass es eine Differenz im Jahresbrutto von ca. 2900€ gibt. ( Im Vergleich zu meiner Lohnsteuerbescheinigung und dass was dem Finanzamt gemeldet wurde ). Ich war das ganze Jahr beim selben AG beschäftigt.
    Daraus ergibt sich für mich eine Nachzahlung, anstatt der vorher errechneten Erstattung. Wie verhalte ich mich nun? Muss mein AG mir dies erklären, bzw. habe ich mich nun durch "falsche" Angaben strafbar gemacht? Laut meiner Lohnsteuerabrechnung ist dies ja korrekt. Ich kann über meine Abrechnungen diese Differenz nicht nachvollziehen.

    #2
    Was hast Du jetzt bekommen? Die Lohnsteuerbescheinigung? Den Einkommensteuerbescheid?

    Wenn letzteres: weicht die Berechnung des Finanzamts von der Elster-Berechnung ab? In welchen Punkten?

    Hier: https://forum.elster.de/anwenderforum/
    kannst Du sehen, welche Unterforen es hier gibt. Du bist hier im Unterforum falsch. Sag Bescheid, wohin Deine Frage verschoben werden soll.

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      #3
      Dein Arbeitgeber muss dir doch auch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgehändigt haben oder nicht ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Entschuldigung, ich kenne mich in der Thematik nicht so gut aus. Die Differenz ergibt sich aus der mir vorliegenden elektronischen Bescheinigung vom AG und dem Vergleich den ich von Elster bekommen habe inkl. Bescheid….bedeutet ja, mein AG muss dem Finanzamt eine andere Summe gemeldet haben als auf meinem Ausdruck steht?

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          #5
          Zitat von Timo495 Beitrag anzeigen
          bedeutet ja, mein AG muss dem Finanzamt eine andere Summe gemeldet haben als auf meinem Ausdruck steht?
          Entweder das (was ich jedoch für sehr unwahrscheinlich halte, da der Ausdruck aus der Rückmeldung der gemeldeten Daten geschieht) oder es gibt eine weitere LStB. Schon mal per Abruf der Bescheinigungen überprüft, was dem FA vorliegt?

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            #6
            Zitat von Timo495 Beitrag anzeigen
            Vergleich den ich von Elster bekommen habe
            Das heißt doch Du hast eine Steuererklärung gemacht, und hast jetzt den Bescheid bekommen (um welches Jahr geht es eigentlich?).

            Wenn Du jetzt Deine Erklärung in Elster anguckst, stimmen dort die Angaben zum Arbeitslohn mit Deiner Lohnsteuerbescheinigung und mit Deinem Bescheid überein?

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              #7
              Ich dachte nicht dass dies zu schwierig zu erklären ist als Laie.
              Also nocheinmal:
              Ich habe meine Steuererklärung gemacht für 2023 und habe jetzt den Bescheid bekommen. Bzw. mir wurden 2 Dokumente bereitgestellt, der Bescheid und der Vergleich.
              Man erkennt auf dem Vergleich bzw dem Steuerbescheid dass der Bruttoarbeitslohn unterschiedlich ist. In meiner Erklärung habe ich den Wert von meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ( Ausdruck ) eingetragen, laut Bescheid ist dieser Betrag aber um knapp 2900€ höher, was eine Nachzahlung bedeutet. Dieser Betrag taucht auf meinem Ausdruck aber nicht auf.

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                #8
                Ja, und deswegen habe ich geraten, einfach per Abruf zu schauen, was für Daten dem FA vorliegen.

                Ich will nicht unken, aber du wärst hier wahrlich nicht der Erste, bei dem sich heraus stellt, dass es noch eine zweite LStB gibt, weil irgendein anderer AG noch Urlaubsabgeltung o.ä. nachgezahlt hat.

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  ......Du bist hier im Unterforum falsch. Sag Bescheid, wohin Deine Frage verschoben werden soll....
                  Hallo Timo495,

                  nach deiner letzten Aussage bist du ein eindeutiger Fall für das Unterforum -> Mein Elster.

                  Tschüß

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                    #10
                    Da du schon jetzt deinen Bescheid erhalten hast, wirst du deine Erklaerung auch fruehzeitig abgegeben haben. Kann es sein, dass bei dir im neuen Jahr eine Nachverechnung im Januar, Februar oder sogar Maerz fuer eine Zahlung im November/Dezember erfolgte? Zum Beispiel ein Energiezuschlag oder eine Einmalzahlung nach einer Tariferhoehung oder eine Praemie? Dann koennen die Werte auch nicht stimmen. Wie andere TN schon sagten, sollstest du die Werte durch einen nochmaligen Bescheinigungsabruf ueberpruefen.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Hallo zusammen,
                      dass man die hinterlegten Daten per Abruf nachverfolgen kann war mir neu. Zum Glück lernt man nie aus. Tatsächlich hat sich dadurch auch das Rätsel gelöst, Vielen Dank euch allen. Gab tatsächlich eine Korrektur einer Abfindung des vergangenen AG´s im Januar 2023, dadurch die Differenz. Hatte dies immer in 2022 verzeichnet.
                      Vielen Dank!

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