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Steuererklärung für 2023 - Wo trage ich eine Abfindung ein?

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    Steuererklärung für 2023 - Wo trage ich eine Abfindung ein?

    Moin,

    ich erstelle gerade über Elster meine Steuererklärung für das Jahr 2023 und weiß nicht, wo ich eine Abfindung hinterlege, die ich in 2023 erhalten habe.

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist die Abfindung in den Zeilen 10,11 und 13 eingetragen.

    Wo kann ich diese in Elster hinterlegen?

    VG
    sibeka

    #2
    Die ermäßigt besteuerte Abfindung ist auf Seite 3 der Anlage N zu erfassen. Am einfachsten ist es, den Bescheinigungsabruf zu nutzen.

    Der müsste die Beträge automatisch in die Zeilen 17, 19 und 20 der Anlage N eintragen. Bitte anschließend die Kirchensteuereinträge

    in der Anlage Sonderausgaben kontrollieren, es kann sein, dass die Werte dorthin nicht korrekt übernommen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      das ist pirma, vielen Dank für die Hilfe.

      Ich trage die Werte erstmal händisch ein.

      Trotzdem, wie aktiviere oder nutze ich den Bescheinigungsabruf?

      VG
      sibeka

      Kommentar


        #4
        Trotzdem, wie aktiviere oder nutze ich den Bescheinigungsabruf?
        Wenn das Konto auf die persönliche ID registriert wurde, sollte der Bescheinigungsabruf in der Regel bereits verfügbar sein.

        Überprüfen lässt sich das unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen.

        In die Steuerklärung lassen sich die Bescheinigungen dann bei geöffnetem Entwurf über den Button mit den 3 Punkten

        auf der linken Seite unten übernehmen.

        Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank, das teste ich gleich mal.

          Und vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe ;-)

          Viele Grüße
          sibeka

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            #6
            Der Bescheinigungsabruf wird glaube ich nicht viel nutzen.
            Nach meinem Wissen dürfen die AG die 1/5 Regelung ab 2023 beim Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden.
            In der ELOKA wird es daher keinen Ausweis mehr geben für ermäßigt besteuerten Arbeitslohn.

            Nachtrag: stimmt, gilt jetzt erst ab 2025 - hatte mich im Veranlagungszeitraum geirrt
            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 05.04.2024, 06:11.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Laut Wachstumschancengesetz ab 2025.

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                #8
                Laut Wachstumschancengesetz ab 2025.
                Genauso ist es ! Ursprünglich sollte das ab 2024 so geregelt werden. Nachdem das Gesetz erst Ende März in Kraft getreten ist, hat man das auf 2025 verschoben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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