Freiberufliche Lehrer

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neue Beiträge
  • Anni Schiko
    Neuer Benutzer
    • 04.04.2024
    • 6

    #1

    Freiberufliche Lehrer

    Guten Tag,
    könnte mir bitte jemand schreiben, in welche Zeile ich meine Honorare in der EÜR schreiben muss.
    Ich fand in den Foren verschiedene Angaben.
    Ich bin DAZ-Leher hauptberuflich, aber ohne Festanstellung.
    Vielen herzlichen Dank vorab!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.04.2024, 10:15.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Je nachdem Zeile 11, 14 oder 15.

    Kommentar

    • Anni Schiko
      Neuer Benutzer
      • 04.04.2024
      • 6

      #3
      Vielen Dank!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Wenn ich es richtig im Kopf habe, könnte diese Unterrichtstätigkeit unter einen der Befreiungstatbestände nach § 4 UStG fallen

        Eventuell Nummer 21 b Unterfall bb: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

        Das müsste Anni Schiko allerdings selbst wissen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Anni Schiko
          Neuer Benutzer
          • 04.04.2024
          • 6

          #5
          Ach so, na dann, schönen Dank!

          Kommentar

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