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Fragen zu Angabe Firmenwagen (Anlage-N) und Anlage-Kind

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    Fragen zu Angabe Firmenwagen (Anlage-N) und Anlage-Kind

    Guten Tag zusammen,

    wieder ist es so weit und die ELSTER Homepage wird einmalig im Jahr besucht, um die Steuererklärung fix hinter sich zu bringen.
    Normalerweise dank des Datentransfers kein Problem, doch dieses Mal leider schon:

    Wie erwähnt, habe ich die Daten aus 2022 übernehmen lassen und wollte den Hauptvordruck, sowie Anlage-Kind schnell abschließen.
    Jedoch zeigt mir ELSTER plötzlich 2 Fehler an:

    - Steuer ID der Kinder fehlt (habe ich in den Jahren zuvor nie angegeben und ging immer durch)
    - "Von-bis" des Wohnortes der Kinder ist falsch....dort ist eingegangen "01.01.-31.12."...wo bitte soll da ein Fehler sein???

    ----------------------------------

    Zudem habe ich seit September einen Firmenwagen inkl. der klassischen 1%-Regelung.
    ​​​​​​Hier benötige ich bitte Hilfe, wo und was genau ich angeben muss.
    Vermutlich die Kilometerpauschale bis 31.08.23 ganz regulär angeben und ab 01.09.23 dann andere Eingaben machen?

    Über Unterstützung würde ich mich sehr freuen!


    #2
    Es wird ja hoffentlich kein Problem sein, die ID-Nrn. der Kinder einzugeben.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...nsnummer-fehlt

    Welche Fehlermeldung erhältst Du denn genau, bzgl. des Datumsangaben?

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      #3
      Leider habe ich die Nummern nicht. Habe keinen Kontakt zu Kind/Mutter und auch demnach keinen Zugriff auf die Unterlagen.

      Da steht nur, dass ich doch bitte ein "Von-bis" eintragen soll, was ich aber definitiv getan habe. Mehr als TT.MM-TT.MM kann man da ja nicht machen.

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        #4
        "01.01.-31.12."
        TT.MM-TT.MM
        Siehst du den Unterschied? Du schreibst den Monat mit Punkt, wo aber laut Vorgabe keiner hingehoert.

        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen


          Siehst du den Unterschied? Du schreibst den Monat mit Punkt, wo aber laut Vorgabe keiner hingehoert.
          Den Gedanken hatte ich auch schon, daher ohne Punkte probiert...selbes Resultat.

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            #6
            Also du musst eine gueltige Steuer-ID des Kindes angeben, dann verschwindet auch der Fehler bei von-bis im Wohnort. Du kannst ja mal mit der Muster-ID 86095742719 versuchen, aber vergiss nicht diese wieder zu loschen oder das im Hauptvordruck nur als Muster-ID unter Nummer 8 als "Ergaenzende Angaben zur Steuererklaerung" zu erlaeutern! Denn in der Hilfe steht dazu geschrieben:
            "Die Steuer-ID ist Voraussetzung fuer die Beruecksichtigung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags fuer den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Sollte an das Kind keine inlaendische Identifikationsnummer vergeben worden sein, reichen Sie zur Identifizierung bitte andere geeignete Nachweise in Kopie ein (z. B. Ausweisdokumente, auslaendische Urkunden)."
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
              Also du musst eine gueltige Steuer-ID des Kindes angeben, dann verschwindet auch der Fehler bei von-bis im Wohnort. Du kannst ja mal mit der Muster-ID 86095742719 versuchen, aber vergiss nicht diese wieder zu loschen oder das im Hauptvordruck nur als Muster-ID unter Nummer 8 als "Ergaenzende Angaben zur Steuererklaerung" zu erlaeutern! Denn in der Hilfe steht dazu geschrieben:
              "Die Steuer-ID ist Voraussetzung fuer die Beruecksichtigung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags fuer den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Sollte an das Kind keine inlaendische Identifikationsnummer vergeben worden sein, reichen Sie zur Identifizierung bitte andere geeignete Nachweise in Kopie ein (z. B. Ausweisdokumente, auslaendische Urkunden)."
              Wie komme ich denn an die Steuer-ID der beiden Kinder ran? Kann man die einfach beim Finanzamt erfragen, so wie die eigene ID auch?

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                #8
                Dazu ein Hinweis: "Die Mitteilung der Steuer-ID erfolgt immer an die aktuelle Meldeadresse des Kindes. Das ist auch im Falle einer Trennung beziehungsweise Scheidung der Eltern der Fall. Benoetigt der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, ebenfalls die Steueridentifikationsnummer des Kindes, sollte er das oben genannte Formular ausfuellen und dem Schreiben einen Nachweis ueber das Sorgerecht (zum Beispiel eine Kopie des Scheidungsurteils) beilegen. Naehere Informationen, sowie die Adresse, an die das Schreiben gesendet werden muss, finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes fuer Steuern (www.bzst.de)." Das waere der offizielle Weg, ob das FA die Steuer-ID vielleicht selber ermittelt, weiss ich nicht. Aber fragen kostet ja nichts. ;-)
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Die sind ja lustig. Ich habe kein Sorgerecht für die Kinder, soll aber für meine Steuererklärung die ID angeben, die ich nicht selber erfragen kann. Dieses Land ist einfach nur verloren...

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                    #10
                    Wenn du meine Tipps nicht annehmen willst, rufe doch einfach mal dein zustaendiges Finanzamt an und frage! Das kann ja nicht so schwer sein, oder? Du bist doch ein selbstaendig denkender Buerger, oder? Dieses Land kann doch nichts dafuer! Tschuess
                    Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 04.04.2024, 15:11.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                      Wenn du meine Tipps nicht anehmen willst, rufe doch einfach mal dein zustaendiges Finanzamt an und frage! Das kann ja nicht so schwer sein, oder? Du bist doch ein selbstaendig denkender Buerger, oder? Dieses Land kann doch nichts dafuer! Tschuess
                      Was ist denn jetzt kaputt? Ich habe in keiner Weise deine Antworten/Tipps kritisiert o.ä.
                      Mich regt einfach nur diese immens komplizierte Bürokratie in diesem Land auf, die es überhaupt notwendig macht, dass ein eigenes Forum zur Hilfestellung bei Steuererklärungen existiert.

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                        #12
                        ..., dass ein eigenes Forum zur Hilfestellung bei Steuererklaerungen existiert.
                        Das siehst du falsch. Das hier ist nur ein Anwender-Forum. Das heisst, die Anwender benutzen diese Plattform, um sich auszutauschen. Es gibt Leute mit Fragen und es Leute, die haben vielleicht die passenden Antworten (genauen gesagt: Meinung) dazu. Aber alles ohne Hilfestellung oder Beratung, denn das ist uns nach dem Steuerberatungsgesetz verboten.

                        Und wenn sich einige Anwender ueber die Buerokratie o.ae. mokieren, kann ich das zwar verstehen, gehoert aber hier nicht her. Wie gesagt, dieses ist nur ein Anwender-Forum. Ok?
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Kozuka haben sich bei dir die anteilgen Kinderfreibeträge in der Vergangenheit überhaupt schon mal steuerlich ausgewirkt? Wenn nein, lass die Anlage KIND einfach weg.

                          Andernfalls bleibt dir nur die Anfrage der ID Nummer beim BZSt. Ohne ID Nummer in der Anlage KIND lässt sich die ESt 23 nämlich nicht übermitteln.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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                            #14
                            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                            Kozuka Ohne ID Nummer in der Anlage KIND lässt sich die ESt 23 nämlich nicht übermitteln.
                            Höchstens mit der oben genannten Muster-ID und der ergänzenden Mitteilung an das FA, dass Du Dir nicht anders zu helfen wusstest, weil die Mutter die eigentliche ID des Kindes nicht herausgibt und Du sie aus nachvollziehbaren Gründen deswegen nicht vor das Familiengericht zerren willst.

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